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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0119/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat stimmt der Schaffung eines historischen Rundweges "Auf den Spuren der Geschichte von Tsellis" in Altencelle zu.

 

  1. Der Rat stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage BV/0119/24 zu.

 

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Sachverhalt:

 

Die Ursprünge von Celle – damals Tsellis am Westufer der Aller – reichen bis zur 1. Jahrtausendwende zurück und sind durch jüngste Ausgrabungen im Zuge der Baumaßnahmen der Ortsumgehung durch zahlreiche neue Fundstücke in ihrer Geschichte ergänzt worden. Dieser Teil der Stadthistorie – die Entwicklung von „Tsellis“ – ist nur bei einem geringen Teil der Öffentlichkeit bekannt.

 

Diesem Umstand soll im Zuge der Errichtung eines historischen Rundweges in Altencelle Abhilfe geschaffen werden. Dabei werden verschiedene Ziele verfolgt:

 

Zum einen wird der Tourismus in und um Celle gestärkt, zum andern werden die durch die Archäologie gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse zu Tsellis, der Vorgängerstadt Celles, präsentiert und der Gesellschaft auf breiter Basis zugänglich gemacht.

 

Geplant ist eine Umsetzung in drei Phasen:

 

  • In der ersten Phase ist ein ca. 1,7 km langer Rundweg durch Altencelle in der LEADER-Region Aller-Fuhse-Aue geplant. Der Rundweg soll mit verschiedenen Stationen die historischen Hintergründe vor Ort den Interessenten vermitteln. Er wird Bestandteil eines LEADER-Antrages. Dieser ist bereits mit dem LEADER-Regionalmanagement vorabgestimmt und wird dort grundsätzlich befürwortet. Die Einreichung des Antrages erfolgt im Oktober 2024, die Umsetzung des Teilprojektes ist für 2025 und 2026 geplant. Durch LEADER werden bei positiven Bescheid im besten Fall 80% der Projektsumme gefördert.

 

  • In der zweiten Phase ist eine Visualisierung des Rundweges mittels VR-Brillen geplant (ggf. möglich Umsetzung in 2026/2027).

 

  • In der dritten Phase ist die Errichtung eines Besucherzentrums und eines historischen Gebäudes im Bereich der Gertrudenkirche (voraussichtlich ab 2027/2028) geplant; die Umsetzung der Phasen 2 und 3 werden zurzeit geplant und weitere Fördermöglichkeiten geprüft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Phase I: 100.000 EUR (Fördersumme max. 80%), davon müssten 35.000 EUR im Jahr  2024 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, 65.000 EUR werden als Investivmaßnahme zur Haushaltsplanung 2025 angemeldet.

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