Mitteilungsvorlage - AN/0139/24-001
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Anfragen zum Thema Hitzeschutzplan der Stadt Celle usw."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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06.06.2024
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Sachverhalt:
Zu der als Anlage beigefügten Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
zu Frage 1:
Die Erstellung eines stadtweit gültigen Hitzeschutzaktionsplans ist sehr aufwändig, zeitintensiv und verursacht hohe Kosten. Die Erstellung eines Hitzeschutzaktionsplans setzt eine vorhandene, aktuelle Datenbasis für die Ableitung von direkten Handlungs-empfehlungen sowie Maßnahmen in Abhängigkeit von lokalen Besonderheiten voraus. Diese Datengrundlage muss aufwändig und zeitintensiv im Vorfeld durch einen externen Dienstleister für das gesamte Celler Stadtgebiet erhoben werden. Die Auswertung der Daten kann als Kombination von realen Messdaten sowie rechnerischen Werten und Modellberechnungen erfolgen.
Gegenwärtig existiert keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Hitzeschutzaktionsplans, sodass bislang auch keine Datengrundlage für die Erstellung eines Hitzeschutzaktionsplans erhoben wurde. Da die Datengrundlage noch nicht erhoben wurde, kann in diesem Jahr kein seriöser und belastbarer Hitzeschutzplan erstellt werden.
zu Frage 2:
Die Stadt Celle ist auch auf ein Hitzeszenario im Rahmen der bestehenden, flexiblen und reaktionsstarken Krisenmanagementstrukturen vorbereitet. Im Falle eines sich abzeichnenden Szenarios erfolgt ein engmaschiges Hitzemonitoring, auf dessen Basis gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr die je nach Lage individuell erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Wir vertrauen im Falle einer derartigen Lage insbesondere auch in die Selbstfürsorgekompetenzen unserer Bürgerinnen und Bürger, welche im Rahmen des Krisenmanagements ausgesprochene Handlungsempfehlungen und Maßnahmen (wie z. B. zum Lüftungsverhalten, Aufenthalt im Freien etc.) eigenständig im häuslichen Umfeld umsetzen werden. Darüber hinaus werden, ergänzend zum städtischen Krisenmanagement, auch in einer derartigen Lage die familiären, freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Unterstützungs- und Hilfsstrukturen greifen.
Besonders zu schützende Personengruppen werden in Bezug auf das Krisenmanagement gesondert betrachtet und im Rahmen der vorhandenen Strukturen des Krisenmanagements, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes in der Lage unterstützt. Auch in derartigen Szenarien bestehen etwaige Betreiberpflichten, z. B. in Bezug auf Wohn- und Betreuungseinrichtungen, fort.
Die städtischen Gebäude verfügen nur im Bereich von einigen Technikräumen (z. B. Serverräume) über Klimaanlagen (Klima-Splitgeräte). Klimageräte sind bei der Reduzierung von Energieverbräuchen auch nicht dienlich. Daher planen wir auch bei Neubauten ohne Klimaanlage, aber natürlich mit Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz (z. B. außenliegende Raffstoreanlagen, erhöhte Nachtlüftung). Es besteht keine Kooperation bei der Nutzung von klimatisierten Räumen mit dem Landkreis.
Im öffentlichen Raum gibt es die bekannten Trinkwasserbrunnen an der Stechbahn, am Großer Plan und am Brandplatz. Der Brunnen an der Stechbahn ist aktuell durch einen Anfahrschaden defekt, wird jedoch in den nächsten Wochen repariert.
Wesentliches Ziel im Falle eines Hitzeszenarios ist es, die Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Dies ist in Form vorhandener, betriebsbereiter und gut gewarteter Notwasserbrunnen auf gesamter Fläche des Stadtgebiets sichergestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,5 kB
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