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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0075/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel Burgstraße“ sowie dem dazugehörigen Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:   Ortsteil Blumlage - Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum:  ca. 1100 m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   ca. 10.650 m²

geplante Nutzungen:   großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsmarkt

 

Der Vorhabenträger EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH hat am 22.10.2020 für die im beigefügten Plan gekennzeichneten Flurstücke mit einer Gesamtfläche 10.650 m² die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 1.599 m² beantragt. Ein Einzelhandelsmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² ist nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt in diesem Bereich die Nutzung "gewerbliche Baufläche" dar. Da die geplante Nutzung sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln lässt, ist die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Im Zuge der Bauleitplanung wird eine Sonderbaufläche „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ festgesetzt, so dass sich die geplante Nutzung in der verbindlichen Bauleitplanung aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt.

 

 

Bisheriges Verfahren:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 106. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel Burgstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 02.08.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 03.08.2022 bis zum 05.09.2022 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.05.2022 bis zum 03.06.2022. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.04.2024 bis zum 31.05.2024 statt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-emissionen entstehen werden. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, wurden in der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen erarbeitet. Hierzu gehören verpflichtende Baumpflanzungen.

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