Beschlussvorlage - BV/0150/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung veralteter Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ausgewählten Bebauungsplanverfahren im Ortsteil Blumlage/Altstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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28.08.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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10.09.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt, folgende Beschlüsse zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen aufzuheben:
- Beschluss vom 23.08.1982 (Az. 61.26b.32e) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben“
- Beschluss vom 18.02.1982 (Az. 61.26b.32c) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 (1.Teil) „Sanierung Blumlage/West“
- Beschluss vom 16.03.1978 (Az. 61.26b.66e) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 (1.Teil) „Nordwall mit anschließenden Randbereichen
- Beschluss vom 06.06.1985 (Az. 61.26b.94a) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 „Museum“
- Beschluss vom 13.06.1995 (Az. 61.26.123) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 „Gelände südlich Herzog-Ernst-Ring“
Sachverhalt:
Für das gesamte Stadtgebiet befinden sich derzeit formell etliche Bebauungspläne im Verfahren, deren Aufstellungsbeschlüsse 25 Jahre oder älter sind und die nicht weitergeführt und abgeschlossen wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse per Ratsbeschluss aufzuheben und damit eingestellte Bebauungsplanverfahren formell zu bereinigen. Die aufgehobenen Aufstellungsbeschlüsse werden künftig nicht mehr im Geoportal dargestellt, was die Übersichtlichkeit und Nutzbarkeit deutlich verbessert.
Im Zuge dieser Beschlussvorlage wurden die förmlich eingeleiteten, aber nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren im Ortsteil Blumlage/Altstadt analysiert. Die übrigen Ortsteile werden bzw. wurden sukzessive überprüft.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 23.08.1982 (Az. 61.26b.32e) den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben“ gefasst.
Nach Betriebsschließung einer Isolierglas- und Spiegelfabrik sah der Änderungsbereich einer anderweitigen Nachnutzung entgegen. Der Bebauungsplan sah ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor. Die Stadt war nicht Eigentümerin des Grundstückes. Ein Kaufinteressent beabsichtigte dort ein Geschäftshaus mit einem größeren Lebensmittelmarkt zu errichten. Dies wurde als planerisch nicht vertretbar angesehen. Ziel der 2. Änderung war der Ausschluss von Einzelhandel im Änderungsbereich zum Schutz der vorhandenen städtebaulichen Struktur, zur Vermeidung von negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Nahversorgung und zum Schutz der vielfältigen Versorgungsfunktion der Altstadt.
Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung nicht erforderlich. An der Stelle der geplanten Änderung ist inzwischen ein Geschäftsgebäude der Volksbank errichtet worden. Die Erforderlichkeit der Planung ist daher nicht mehr gegeben.
Bebauungsplan Nr. 32 (1.Teil) „Sanierungsgebiet Blumlage/West“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 18.02.1982 (Az. 61.26b.32c) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 (1.Teil) „Sanierungsgebiet Blumlage/West“ gefasst.
Der beabsichtigte Geltungsbereich entsprach der Abgrenzung des Sanierungs- bzw. Erweiterungsgebietes Blumlage/West gemäß dessen Sanierungssatzung. Aufgrund gesetzlicher Regelungen (damals § 10 des Städtebaufördergesetzes) war für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Blumlage/West“ wurde mit Bekanntmachung vom 30.06.1993 aufgehoben.
Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung nicht mehr erforderlich.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 (1.Teil) „Nordwall mit anschließenden Randgebieten“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 16.03.1978 (Az. 61.26b.66e) den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 (1.Teil) „Nordwall mit anschließenden Randgebieten“ gefasst.
Die Änderung des Bebauungsplans bestand aus zwei Änderungsbereichen (s. Anlage zur Vorlage). Im Änderungsbereich 1 sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung eines weiteren Kaufhauses geschaffen werden. Dies erfolgte durch die Ansiedlung von C&A auch ohne die Änderung des Bebauungsplans. Gegenstand der Planung im Änderungsbereich 2 war die planungsrechtliche Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen. Unter Bezug auf die kurz darauf abgeschlossene Errichtung des Parkhauses Nordwall und der Parkpalette Maschplatz ergab sich keine weitere Notwendigkeit die Planungen für den Änderungsbereich 2 fortzusetzen.
Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung nicht mehr erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 94 „Museum“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 06.06.1985 (Az. 61.26b.94a) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 „Museum“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplans war es, Erweiterungsmöglichkeiten für das Bomann-Museum zu schaffen. Die Erweiterung des Museums nach Osten in Richtung der Stechbahn/Stadtkirche in den als Mischgebiet festgesetzten Bereich erfolgte bereits in den 1980er Jahren. Der nördliche Erweiterungsbau entstand im Jahr 1993. Die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgten Planungsziele konnten ohne die Aufstellung des Bebauungsplans erreicht werden. Die Erforderlichkeit der Planung ist damit nicht mehr gegeben.
Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung nicht mehr erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 123 „Gelände südlich Herzog-Ernst-Ring“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 13.06.1995 (Az. 61.26.123) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 „Gelände südlich Herzog-Ernst-Ring“ gefasst.
Aufgrund schutzwürdiger Nutzungen in der direkten Nachbarschaft konnte das Grundstück einer ehemaligen Molkerei nicht weiter gewerblich genutzt werden. Ziel des Bebauungsplans war stattdessen die Ausweisung von Wohnbebauung, die sich in die vorhandene Umgebung einfügt, die durch die Sanierung entstandene vielfältige Struktur aufnimmt und so zu einer Verbesserung der städtebaulichen Qualität dieses Bereiches führt. Gleichzeitig sollte für den Bereich der Altenwohnungen eine behutsame Verdichtung erfolgen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans sollte im Rahmen der 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemalige Molkerei“ der ehemals gewerblich genutzte Teil des Plangebietes in gemischte bzw. Wohnbaufläche geändert werden. Am 28.02.1997 trat die Änderung in Kraft.
Das Gelände der ehemaligen Molkerei im nördlichen Plangebietsteil entlang des Herzig-Ernst-Rings wurde inzwischen mit einer Mischbebauung aus Wohnen und Gewerbe bzw. Einzelhandel sowie einem Seniorenpark bebaut. Im Bereich der Altenwohnungen entlang der Blumlage wurde eine bauliche Nachverdichtung vorgenommen. Im rückwärtigen Bereich zwischen dem St. Annenstift und der Kleingartenanlage haben sich bislang keine baulichen Veränderungen eingestellt.
Die in diesem Bebauungsplanverfahren enthaltenen Planungsziele entsprechen nicht mehr den aktuellen Planungsüberlegungen. Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung nicht mehr sinnhaft und erforderlich. Sofern sich Anhaltspunkte für eine städtebauliche Neuordnung des Bereiches zwischen den Altenwohnungen und der Kleingartenanlage ergeben oder konkretisieren, wird erforderlichenfalls ein neues Bauleitplanverfahren mit aktuellen Planungszielen eingeleitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,7 kB
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