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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0179/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Wertgrenze bei Löschungsbewilligungen nach Ziff. 3.4.2 der Regelungen zur Übertragung von Zuständigkeiten zu verändern und in unbegrenzter Höhe auf den Oberbürgermeister zu übertragen, wenn keine zugrundeliegenden Forderungen mehr festgestellt werden können.

 

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Sachverhalt:

Durch die Ausstellung einer Löschungsbewilligung kann eine Grundschuld, die zugunsten der Stadt Celle in einem Grundbuch eingetragen wurde, gelöscht werden.

 

Bis zu einer Wertgrenze von 25.000 Euro wurde diese Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister übertragen. Ab 25.000 Euro müsste der Verwaltungsausschuss (VA) über die Erteilung einer Löschungsbewilligung entscheiden.

 

In Fällen, in denen keine Forderungen seitens der Stadt Celle mehr bestehen, müsste eine entsprechende Löschungsbewilligung ebenfalls dem VA vorgelegt werden. Dies würde wiederum zu einer entsprechend langen Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit für den Antragssteller (Grundstückseigentümer) führen.

 

Die Möglichkeit zur Übertragung der Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister ergibt sich

aus § 76 Abs. 5 Satz 1 NKomVG.

 

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Anlagen

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