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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0193/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vollständige Entnahme

 

1) der Wertpapiere an der E. ON SE

2) der Wertpapiere an der Uniper SE

3) der Beteiligung an der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Avacon AG

4) der Beteiligung an der SVO Holding GmbH

5) der Beteiligung an der Celle-Uelzen Netz GmbH, vormals: SVO Energie GmbH

 

aus dem Betrieb gewerblicher Art Congress Union Celle (BgA CUC) und Überführung in den Kernhaushalt zum 25.03.2025.

 

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Sachverhalt:

 

Die Entnahme stellt im Rahmen der Neuausrichtung der Congress Union Celle den notwendigen Schritt zur Auflösung und Rückabwicklung eines nicht mehr anwendbaren und damit wirkungslosen Steuersparmodelles dar. Das Vermögen und die daraus resultierenden Kapitalerträge unterliegen nicht mehr den restriktiven Verwendungsmöglichkeiten innerhalb des BgA CUC, sondern stehen dem Kernhaushalt als Deckungsmittel zur Verfügung.

 

Aus der Besteuerung der Gewinnausschüttungen auf Ebene des Hoheitsbereichs ergibt sich ein jährlicher Vorteil in  Höhe von ca. 100T€ p.a.. Zudem wird die Buchführung und Rechnungslegung vereinfacht und das steuerliche Risiko des BgA CUC maßgeblich gesenkt. Der Jahresabschluss des BgA CUC zeigt künftig nachvollziehbar das Betriebsergebnis der Bewirtschaftung des Kongresszentrums Congress Union Celle, wodurch betriebswirtschaftliche Steuerungs- und Berichtsmöglichkeiten vereinfacht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Zuge der Entnahme ist das zu übertragene Vermögen neu zu bewerten und an die Verkehrswerte nach dem Fremdvergleich anzupassen. Die Beteiligungs- und Aktienwerte sind somit nach der Entnahme in Höhe des Fremdvergleichspreises in der Bilanz der Stadt Celle auszuweisen und entsprechend zu versteuern.

 

Die Bestimmung der Fremdvergleichspreise erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme. Der Wert nach dem Fremdvergleichspreis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher zu bewerten als der bislang bilanzierte Buchwert. Der Ergebnishaushalt 2025 verbessert sich dadurch um 15,71 Mio. € (Stand August 2024). Die Steuerzahlung wird im Finanzhaushalt mit ca. 11,15 Mio. € (Stand August 2024) ausgewiesen.

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Ertrag aus Aufwertung des Vermögens

26.959.379,81

Aufwand aus der Abwertung des Vermögens

106.363,25

     

     

     

     

     

     

Aufwand aus Steuerlast

11.148.000,00

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

 15.705.016,56

 

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

Auszahlung Steuerlast

11.148.000,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 11.148.000,00

 

 

 

 

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