Beschlussvorlage - BV/0193/24
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung des Aktien- und Beteiligungsvermögens aus dem BgA Congress Union Celle in den Kernhaushalt der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.09.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vollständige Entnahme
1) der Wertpapiere an der E. ON SE
2) der Wertpapiere an der Uniper SE
3) der Beteiligung an der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Avacon AG
4) der Beteiligung an der SVO Holding GmbH
5) der Beteiligung an der Celle-Uelzen Netz GmbH, vormals: SVO Energie GmbH
aus dem Betrieb gewerblicher Art Congress Union Celle (BgA CUC) und Überführung in den Kernhaushalt zum 25.03.2025.
Sachverhalt:
Die Entnahme stellt im Rahmen der Neuausrichtung der Congress Union Celle den notwendigen Schritt zur Auflösung und Rückabwicklung eines nicht mehr anwendbaren und damit wirkungslosen Steuersparmodelles dar. Das Vermögen und die daraus resultierenden Kapitalerträge unterliegen nicht mehr den restriktiven Verwendungsmöglichkeiten innerhalb des BgA CUC, sondern stehen dem Kernhaushalt als Deckungsmittel zur Verfügung.
Aus der Besteuerung der Gewinnausschüttungen auf Ebene des Hoheitsbereichs ergibt sich ein jährlicher Vorteil in Höhe von ca. 100T€ p.a.. Zudem wird die Buchführung und Rechnungslegung vereinfacht und das steuerliche Risiko des BgA CUC maßgeblich gesenkt. Der Jahresabschluss des BgA CUC zeigt künftig nachvollziehbar das Betriebsergebnis der Bewirtschaftung des Kongresszentrums Congress Union Celle, wodurch betriebswirtschaftliche Steuerungs- und Berichtsmöglichkeiten vereinfacht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Zuge der Entnahme ist das zu übertragene Vermögen neu zu bewerten und an die Verkehrswerte nach dem Fremdvergleich anzupassen. Die Beteiligungs- und Aktienwerte sind somit nach der Entnahme in Höhe des Fremdvergleichspreises in der Bilanz der Stadt Celle auszuweisen und entsprechend zu versteuern.
Die Bestimmung der Fremdvergleichspreise erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme. Der Wert nach dem Fremdvergleichspreis ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher zu bewerten als der bislang bilanzierte Buchwert. Der Ergebnishaushalt 2025 verbessert sich dadurch um 15,71 Mio. € (Stand August 2024). Die Steuerzahlung wird im Finanzhaushalt mit ca. 11,15 Mio. € (Stand August 2024) ausgewiesen.
Ergebnishaushalt
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
Euro |
Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
Euro |
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Ertrag aus Aufwertung des Vermögens |
26.959.379,81 |
Aufwand aus der Abwertung des Vermögens |
106.363,25 |
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Aufwand aus Steuerlast |
11.148.000,00 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
15.705.016,56 |
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Finanzhaushalt
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) |
Euro |
Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) |
Euro |
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Auszahlung Steuerlast |
11.148.000,00 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 11.148.000,00 |
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