Beschlussvorlage - AN/0051/24-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung von Schulstraßen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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12.09.2024
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Gestoppt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Vorberatung
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Das Einrichten von Schulstraßen an den städtischen Grundschulstandorten ist nach geltendem Recht aktuell nicht möglich, daher wird der Darstellung der Verwaltung gefolgt. Ergeben sich rechtliche Änderungen, wird die Einrichtung von Schulstraßen erneut geprüft.
Damit ist der Antrag inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Antrags Nr. AN/0051/24 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Anregung, ob in Celle vor den Grundschulen sog. Schulstraßen eingerichtet werden können, geprüft.
Die Begrifflichkeit von Schulstraßen ist im Straßenverkehrsrecht bisher nicht bekannt oder gar mit konkreten Regelungen ausgestaltet. Mit der Prämisse, dass damit in der Regel Maßnahmen zur Beschränkungen von Straßen durch Einfahrtverbote, Einbahnstraßenregelungen oder Verbote für bestimmte Fahrzeugarten mit den bestehenden gefahrenabwehrrechtlichen Mitteln der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben werden, hat die Verwaltung alle Grundschulstandorte im Stadtgebiet betrachtet. Für die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen außerhalb bestimmter Ausnahmetatbestände bedarf es gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO einer sog. qualifizierten Gefahrenlage, was regelmäßig eine signifikante Hürde für derlei Maßnahmen darstellt und eine Einzelfallbetrachtung erforderlich macht. Straßensperrungen kommen nur dort in Erwägung, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Erfolg versprechen und die negativen Auswirkungen der Maßnahme nicht überwiegen.
Es ist festzustellen, dass bereits heute an allen Schulstandorten Verkehrsbeschränkungen und andere Maßnahmen (i.d.R. Tempo-30 oder sogar verkehrsberuhigte Bereiche, Warnzeichen, Lichtsignalanlagen, etc.) vorhanden sind und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern im Straßenverkehr Rechnung getragen wird. Auch im Rahmen der „Schulwegoffensive“ sind diverse Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt worden und weitere in Prüfung oder Planung. Diese Bemühungen werden auch weiterhin fortgesetzt.
Auf Basis heutiger Erkenntnisse ist die Einrichtung sog. Schulstraßen in dem Umfeld der städtischen Grundschulen nicht möglich. Für eine zeitlich begrenzte Sperrung könnte zukünftig allenfalls der Elsternstieg im Umfeld der GS Heese Süd in Betracht kommen. Hierfür flankierend erforderliche Maßnahmen sind aktuell in Prüfung.
Sofern es zukünftig zu neuen Erkenntnissen oder Entwicklungen kommt, werden die Sperrung oder Beschränkung von Straßen im Einzelfall auch weiterhin im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenabwehr in Erwägung gezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217 kB
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