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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0080/24-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Wegestrecke liegt mit Ausnahme der Abschnitte im Siedlungsbereich (Pfennigbrücke, Fritzenwiese, Apfelweg) vollständig im Naturschutzgebiet „Obere Allerniederung bei Celle“. Das NSG ist zugleich Natura 2000-Gebiet, das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse ist. Es handelt sich um einen wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl von Arten, darunter nicht nur nachtaktive Tiere (insbesondere Insekten, Fledermäuse und Vögel), sondern auch Pflanzen, die durch künstliche Beleuchtung in ihrem Lebensrhythmus gestört werden.

Wird eine Beleuchtung in Gewässernähe (auch an Gräben, Feuchtwiesen) installiert, sind nicht nur Insekten, Vögel und Fledermäuse, sondern auch Fische und Amphibien von der Lichtverschmutzung betroffen.

Jeder Eingriff in ein FFH-Gebiet bedarf einer Prüfung. Das Aufstellen von Beleuchtung in diesem Gebiet stellt solch einen Eingriff dar. Es muss daher mit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgewiesen werden, dass die geplante Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen auslösen.

Aufgrund der potentiellen Beeinträchtigungen rät die Verwaltung von der Umsetzung wie auch von der weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung ab.

 

Der Antrag wurde somit inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Auswirkungen für Integration:

keine

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Klimaauswirkungen:

keine

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Anlagen

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