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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0142/24-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu 1.:

In Bereich der Innenstadt stehen aktuell insgesamt 635 PKW-Parkplätze zur Verfügung. Davon sind zurzeit 19 Parkplätze mit E-Ladeinfrastruktur ausgestattet und in der Regel durch Verkehrszeichen E-Fahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) vorbehalten. Weitere 27 dieser Parkplätze sind Schwerbehinderten mit entsprechendem behördlichen Parkausweis vorbehalten.

Zu 2.:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden im Stadtgebiet insgesamt Parkgebühren i.H.v. ca. 775.000 € eingenommen. Eine Aufschlüsselung dieser Summe für die zu 1. genannten Parkplätze ist nicht möglich. Die Innenstadt stellt jedoch einen Schwerpunkt bei der Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze und damit der o.g. Einnahmen dar. Eine durchschnittliche Angabe je Stellplatz ist auch aufgrund der Tatsache, dass die Innenstadt in verschiedene Gebührenzonen unterteilt ist und ein nicht unerheblicher Teil der zu 1. genannten Plätze kostenlos zur Verfügung gestellt wird, nicht erkenntnisbringend.

Zu 3.:

Die Mindereinnahmen durch diese bis 31.12.2026 befristete Gebührenbefreiung von Elektrofahrzeugen i.S.d. EmoG können nicht beziffert werden und wurden im Rahmen der Beschlussfassung zu der entsprechenden Satzungsänderung im Rat der Stadt Celle als unwesentlich angesehen. Eine Kompensation im Haushalt ist nicht vorgesehen.

 

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Anlagen

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