Beschlussvorlage - AN/0280/23-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Bildung eines eigenständigen Ausschusses für Klima und Umwelt sowie eines Ausschusses für Verkehr und technische Dienste"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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12.09.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.09.2024
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Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung des Rates am 04.11.2021 wurde u. a. entschieden, den Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste (AKUVtD) zu bilden (aktuelle Besetzung des Gremiums siehe Anlage).
Die SPD-Fraktion hat beantragt, einen eigenständigen Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) einzurichten. Die Hauptargumente seien eine Zeitersparnis im derzeitigen Ausschuss (AKUVtD) sowie die Herausstellung der besonderen Bedeutung der Themen Klima und Umwelt.
Die Themen Klima und Umwelt in einen eigenen Ausschuss zu fassen widerspricht der Auffassung, Klima und Umwelt in allen Facetten zu begreifen und in alle Vorgänge fachbereichsübergreifend zu implementieren. Schon jetzt bedarf es eines erheblichen Aufwands, einige Themen ausschließlich für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (ASB) oder den AKUVtD vorzusehen. Als Beispiel sei das Thema Freiflächenphotovoltaik genannt. Wenn es - wie beschrieben - in den neuen Ausschuss gehören soll, dann wäre es nicht mehr im ASB zu behandeln. Es handelt sich hier aber um ein klassisches Thema der Bauleitplanung.
Als weiteres Beispiel ist z. B. das Streugut des Winterdienstes zu nennen. Aus Umweltaspekten wurde das Streugut verändert. Da stellt sich die Frage, ob solch eine Satzungsänderung dann in den neu einzurichtenden AKU oder doch eher zum Bereich technische Dienste gehört.
Viele weitere Themen des Klimaschutzes berühren immer häufiger die verschiedensten Fachdienste. So betrifft zum Beispiel die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung auch die Fachdienste Tiefbau, Grün- und Friedhofsbetrieb, Straßenbetrieb sowie Stadtentwässerung und Hochbau. Ein neu einzurichtender AKU kann etwaig aufkommende Fachfragen aus diesen Fachdiensten allein nicht in ausreichender Expertise beantworten, wodurch sich mit diesem Themenkomplex dann insgesamt mindestens zwei verschiedene Ausschüsse beschäftigen müssten.
Heute ist es gängige Praxis, dass Themenpunkte, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, in zwei Ausschüssen behandelt werden. So müssten diese zukünftig in drei Ausschüssen auf die Tagesordnung kommen. Eine Zeitersparnis, die hier als Hauptargument aufgeführt wird, kann damit nicht erreicht werden. Ferner wird noch mehr Personal in der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie der Ausschussbetreuung gebunden; eine Ersparnis kann somit nicht festgestellt werden.
Der AKUVtD hat derzeit acht beratende Mitglieder (siehe Anlage). Mindestens drei davon stünden in einem Konflikt, welchen Ausschuss sie denn aufsuchen sollten. Bei einer Teilnahme in beiden Ausschüssen würde auch für diesen Personenkreis ein erheblich höherer Zeitaufwand entstehen als bei einer evtl. etwas länger gehenden Sitzung des AKUVtD.
Die jüngste Zuordnung von Anträgen durch die Politik im Rat hat weiterhin gezeigt, dass eine Zuweisung eher in mehr als in weniger Ausschüsse erfolgt. Also muss bereits aktuell für die Bearbeitung der Anträge insgesamt mehr Zeit veranschlagt werden.
Da das Themenfeld „Klima und Umwelt“ als ein Themenfeld mit herausragender Bedeutung erkannt und entsprechend gewichtet wird, sollten alle Vorlagen - unabhängig von der Art des Ausschusses - mit Blick auf die Klimaauswirkungen besprochen werden. Dies trifft hierbei ausdrücklich auf alle Vorlagen zu und nicht auf etwaige einzelne Tagesordnungspunkte, die je nach subjektivem Empfinden in einen potentiell neu angestrebten AKU verortet werden. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, für jede Beschlussvorlage potentiell entstehende lokale Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt einzutragen, wodurch der oben genannte Aspekt bereits ausreichend Anerkennung und Würdigung erfährt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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