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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0066/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage – Altstadt

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes: Blumenlage – Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 0,9 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: rd. 0,4 ha

Geplante Nutzung: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

 

An der 77er Straße im räumlichen Zusammenhang mit den Nutzungen auf dem Gelände der ehemaligen Heidekaserne besteht der Bedarf an Parkplätzen und Kurzzeithaltemöglichkeiten. Unter anderem befindet sich der Bau einer Bildungseinrichtung in Planung, hierfür ist ein hohes Bring- und Holaufkommen zu erwarten. Um diesem Rechnung zu tragen und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer sogenannten Bring- und Holzone, welche außerhalb der Bring- und Holzeiten als Parkplatz genutzt werden kann, in der Nähe erforderlich.

Die hierfür vorgesehene Fläche (siehe Anlage 1) liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 113 der Stadt Celle „Gelände der Heidekaserne“ und des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gelände nördlich des Blumläger Friedhofes“. Der Bebauungsplan Nr. 113 setzt für die Fläche „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest und der Bebauungsplan Nr. 54 „öffentliche Grünfläche“ und Straßenverkehrsfläche.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Bring- und Holzone zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung erforderlich.

 

Eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung (Anlage 2) hat gezeigt, dass von der Planung keine besonders geschützten Tier- oder Pflanzenarten betroffen sind, auch befinden sich hier keine gesetzlich geschützten Biotope. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 2.331 qm, damit liegt auch die Grundfläche bei weniger als 20.000 qm. Daher erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, werden im Verfahren Festsetzungen erarbeitet, wie z. B. Erhalt von Bäumen und Anpflanzungen.

 

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Anlagen

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