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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0113/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Neuenhäusen 

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Beschlussvorschlag:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 151 "Nördliche Speicherstraße" der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Tabelle mit Abwägungsvorschlägen beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 151 "Nördliche Speicherstraße", mit der dazu gehörigen Begründung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Allerinsel wurde die bauleitplanerische Umsetzung der im Rahmenplan vorgegebenen Zielsetzungen in Teilabschnitten vorgesehen. Im Zuge dieser Überlegungen, befindet sich auch der Bebauungsplan Nr. 151 "Nördliche Speicherstraße" der Stadt Celle in Aufstellung. Er dient der Konkretisierung der im Rahmenplan „Allerinsel“ bestimmten Zielaussagen, in dessen Bereich sich auch das Gebiet der nördlichen Speicherstraße befindet. Der im Jahr 2018 fortgeschriebene Rahmenplan, sieht die Neuordnung des Bereiches unter der Zielvorgabe einer gemischten Bebauung vor. Aufgrund ihrer städtebaulichen Einbindung und der sich daraus ergebenden Lagegunst, eignet sich der Bereich besonders für eine Nutzung, die einen Schwerpunkt hinsichtlich einer Wohnnutzung bildet.

Die Quartiersbebauung am Ende der Speicherstraße soll vorwiegend dem Wohnen dienen, daneben aber Nutzungen aus dem Bereich Dienstleistungen aufnehmen. Hierfür ist die Errichtung von insgesamt 12 drei- bis viergeschossigen Gebäuden mit jeweils 8 bis 15 Wohneinheiten vorgesehen. Ergänzt werden die Wohngebäude durch ein zentral im Gebiet geplantes bis zu sieben Geschosse hohes Gebäude, das neben dem Wohnen Räume für gewerbliche Nutzungen und Dienstleistungen, wie bspw. einer Restauration bieten soll. Das Quartier bietet damit Raum für insgesamt rd. 150 Wohnungen verschiedener Größe.

Mit Blick auf den Naturraum des Allerbogens sind alle randlich am Flusslauf stehenden Gebäude auf drei Geschosse begrenzt, während die viergeschossigen Wohnhäuser auf das Quartiersinnere konzentriert werden. Das zentral an der Speicherstraße angeordnete, bis zu sieben Geschosse aufragende Gebäude markiert das Quartierszentrum.

Die besondere Lage des Gebietes im „Allerbogen“ der Aller mit der Mühlenaller beachtend, sind die Wohngebäude als Solitäre geplant, um so von jedem Gebäude aus Blickbeziehungen auf den Naturraum der Aller bzw. der Wasserfläche zu ermöglichen. Die Außenräume werden zurückhaltend mit Wegen befestigt und überwiegend grünräumlich mit Rasen und standortgeeigneten Laubgehölzen gestaltet, so dass das Leitmotiv „Wohnen am Wasser“ durch ein „Wohnen an den Allerwiesen“ bzw. „Wohnen im Grünen“ vervollständigt wird.

Bisheriges Verfahren:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.09.2022 (Absenden der Stellungnahmeaufforderung) bis zum 07.10.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 29.01. - 01.03.2024 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange fand im selben Zeitraum statt.

Die Anhörung des Ortsrates Neuenhäusen hat gem. § 94 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) am 19.06.2024 stattgefunden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 "Nördliche Speicherstraße" der Stadt Celle werden keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausgelöst. Maßnahmen, welche Kosten im Bereich der anliegenden Planungen auslösen können werden durch den Investor getragen oder nicht durch diese Bauleitplanung ausgelöst.

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Auswirkungen für Integration:

keine 

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung im Vergleich zur Nullvariante zusätzliche CO2-Äqulivalente entstehen werden.

Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen sollen dazu beitragen freigesetztes CO2 zu binden sowie die lokale Biodiversität durch ein breites Nahrungsangebot insbesondere für Brutvögel und Insekten zu verbessern und thermische Gunsteffekte in einer baulichen Umwelt zu erreichen.

Um den CO2-Fußabdruck bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu verringern, wird die Nutzung solarer Strahlungsenergie (Solarthermie und Photovoltaik) im städtebaulichen Konzept begünstigt.

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