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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0157/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Klein Hehlen

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Bremer Weg / An der Beecke" wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes: Ortsteil Klein Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1,5 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: ca. 10,3 ha

geplante Nutzungen: Urbanes Stadtquartier

Die Hubergroup (ehem. Hostmann-Steinberg) beabsichtigt ihren Produktionsstandort im Stadtgebiet Celles zu verlagern. Hiermit verbunden ist die Aufgabe der ca. 7,5 ha umfassenden Farbfabrik am Bremer Weg in Klein Hehlen. Eingefasst durch den Bremer Weg, die Bahntrasse und den Eggersweg, sowie die Straße An der Beeke, bildet der Gewerbebetrieb eine Gemengelage mit Wohn- und Dienstleistungsnutzungen. Die bis zu 30 Meter hohen Betriebsgebäude brechen mit dem sonst wesentlich kleinteiligeren Maßstab ihrer näheren Umgebung. Durch die Nutzung als Farbfabrik wird eine intensive Betrachtung des Schutzgutes Boden und von Gebäudeschadstoffen im weiteren Prozess unabdingbar sein. Für den Bereich liegt derzeit kein Bebauungsplan vor, die Zulässigkeit von Vorhaben ergibt sich aus § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das Plangebiet umfasst über das Fabrikareal hinaus auch angrenzende Wohnbebauung und Gewerbenutzungen, um diese städtebaulichen Ränder erfassen zu können. Im weiteren Planungsverfahren wird der genaue Zuschnitt basierend auf dem tatsächlichen Regelungsbedarf angepasst. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gewerbliche Bauflächen dargestellt, nach Süden zum Eggersweg schließen sich Wohnbauflächen an.

Zur Vermeidung einer langfristigen Brache und den damit verbundenen städtebaulichen Missständen, sowie zur Ergänzung der im umgrenzenden Quartier verankerten Funktionen wird deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Diese erfolgt im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich.

Städtebauliche Zielstellung ist eine urbane Quartiersentwicklung, die Bezug zu der umliegenden Bebauung nimmt, dabei aber einen eigenen Maßstab und aus bodenpolitischer Perspektive angemessene Dichtemaße findet. Der voraussichtliche Nutzungsschwerpunkt liegt hierbei bei Wohnungen, allerdings sollen auch die Etablierung von Wohnfolgeeinrichtungen, nicht störender Gewerbebetriebe und ggf. Nahversorgungsmöglichkeiten Gegenstand des Planverfahrens sein. Die genaue Mischung ergibt sich aus den verfügbaren Nachfragepotenzialen. Auch etwaige funktionale Versorgungsdefizite der Umgebung sollen hierbei Berücksichtigung finden.

Die Anhörung des Ortsrats Klein Hehlen erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

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Auswirkungen für Integration:

Keine.

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass die Planung klimarelevante Auswirkungen im Vergleich zur Nullvariante hat und zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen. Um diese zu reduzieren werden im Laufe des Verfahrens Regelungen aufgenommen (z.B. zur Gestaltung nicht überbauter Flächen, oder dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden).

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Anlagen

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