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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0167/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altencelle

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Beschlussvorschlag:

Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers „Fischer GmbH, Immobiliengesellschaft“ wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 Ace der Stadt Celle „Autohaus Baumschulenweg“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

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Sachverhalt:

Ortsteil:  Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:  ca. 4 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes: ca. 0,36 ha

Geplante Nutzungen: Gewerbegebiet

 

Das Autohaus Fischer ist an seinem Standort am Baumschulenweg bereits seit über 20 Jahren ansässig. Neben dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, werden auch Service-Leistungen wie u. a. Reparaturen und Wartungen durchgeführt. Mit Angeboten im Bereich Camping wurde das Portfolio zeitgemäß erweitert.

Die Flächenkapazitäten auf dem aktuellen Grundstück sind ausgeschöpft und der Werkstattbereich für heutige Verhältnisse nicht ausreichend dimensioniert.

Um das Unternehmen mit dem erweiterten Angebot der Camperwelt langfristig an diesem Standort zu sichern, möchte der Vorhabenträger den Gewerbebetrieb auf der westlich gelegenen Fläche erweitern. Es ist eine Halle mit Bürotrakt vorgesehen. Der Bürotrakt verfügt auf 2 Ebenen über Verkaufs- und Beratungsflächen, Lagerflächen, Sanitäranlagen u. ä.

Die Zufahrt erfolgt über den südlich angrenzenden Baumschulenweg. 

 

Die auf dem Grundstück vorhandenen Kompensationsflächen werden entsprechend an anderer noch zu definierender Stelle ausgeglichen. Der Sendeturm für Funk- und Fernmeldeanlagen bleibt erhalten.

 

Die Beteiligung der Ortsrates Altencelle erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

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Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-Emissionen entstehen werden. Außerdem werden bereits bestehende Kompensationsmaßnahmen überplant. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, werden im weiteren Verfahren Festsetzungen erarbeitet. Hierzu können eine extensive Dachbegrünung, verpflichtende Anpflanzungen u. ä. gehören.

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Anlagen

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