Beschlussvorlage - BV/0185/24
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 119 NKomVG für die Ausstattung der Kindestageseinrichtung Allerinsel und Boye
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.09.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.09.2024
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Sachverhalt:
Die allerland GmbH baut zurzeit zwei Kindertageseinrichtungen auf der Allerinsel und in Boye. Beide Einrichtungen wurden von der Stadt Celle durch den Abschluss vom langfristigen Mietverträgen für die Zeit nach Fertigstellung der Bauten angemietet. Die Einrichtungen sollen bei planmäßigen Verläufen der Baumaßnahmen ab dem 01.08.2025 durch die Stadt Celle als Träger betrieben werden.
Die Ausschreibung für die Ausstattung muss bereits im Haushaltsjahr 2024 begonnen werden, um Anfang des Haushaltsjahres 2025 den Zuschlag erteilen zu können, wodurch dann wiederum die Lieferung vor dem 01.08.2025 sichergestellt ist.
Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung konnte nicht bereits in der Haushaltsplanung 2024 eingeplant werden, da die Mietverträge über die beiden neuen Kindertageseinrichtungen erst im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen wurden. Demnach entstand der Bedarf für die Gelder auch erst zu diesem Zeitpunkt.
Eine entsprechende Deckung kann aus der im Haushalt 2024 bereitgestellten Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme „GS Neustadt, Brandschutz und Sanierung“ (211000.7871179) erfolgen.
