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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0215/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach § 119 NKomVG die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Grundschule Westercelle/Bruchhagen (211000.7871169) in Höhe von 2.000.000 €.

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der weltpolitischen Lage mit Coronakrise und Ukrainekrieg ist es in den Jahren von 2021 bis 2023 zu außergewöhnlichen Baupreissteigerungen (Materialkosten, Materialverknappung, Energiekosten, Personalkosten, Fachkräftemangel) von ungefähr 20 % pro Jahr gekommen. Bis zum Jahr 2021 lag die jährliche Kostensteigerung bei unter 4 %. Die erste Kostenschätzung stammt aus dem Jahr 2019, die Kosten wurden mit fortschreitender Projektlaufzeit fortgeschrieben und auch veränderten Bedarfen (z.B. pädagogisches Konzept, Effizienzstandards) angepasst. Die Ausschreibungsergebnisse sind weiterhin schwierig; viele Ausschreibungen wurden wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben und mussten wiederholt werden, während einige Ausschreibungen ohne Ergebnis blieben. Die Folgen sind zeitliche Verzögerungen im Bauablauf mit Auswirkungen auf das Fertigstellungsdatum und eine Erhöhung der Kosten durch Abweichungen der Ausschreibungsergebnisse von der zuvor erstellten Kostenrechnung. Zum jetzigen Zeitpunkt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000.000 € benötigt.

 

 

Die zusätzlichen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 angemeldet. Um die Leistungen bereits im Vorgriff auf den Mittelabfluss in 2025 beauftragen zu können, und nicht auf das neue Haushaltsjahr 2025 warten zu müssen, wird in 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000 € benötigt.

 

Die Deckung für die Verpflichtungsermächtigung kann aus der Verpflichtungsermächtigung für die Grundschule Neustadt (211000.7871179) erfolgen, da es aufgrund von personeller Engpässe in diesem Jahr nicht mehr zu einer Beauftragung der Maßnahmen kommen kann. Mit der Grundschule Neustadt kann nach jetzigem Stand erst in 2025 begonnen werden. Die gemeldeten Mittel für die Maßnahmen (nicht Verpflichtungsermächtigung) werden weiterhin benötigt.

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Anlagen

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