Beschlussvorlage - BV/0088/24
Grunddaten
- Betreff:
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112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Schulneubau Garßen - Dornbusch" - Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.11.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Lage des Änderungsgebiets: Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum: rd. 5,3 km (Stadtkirche)
Größe des Änderungsgebiets: rd. 2,9 ha
Geplante Nutzung: Bildung und Wohnen
Aus dem Anstieg der Schülerzahlen und dem räumlichen Mehrbedarf, ergibt sich ein Bedarf, der durch die vorhandenen Kapazitäten nicht gedeckt werden kann. Zur Deckung des bestehenden und des künftigen Bedarfes ist eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten der bisher 2-zügigen Grundschule Garßen erforderlich. Die räumlichen und funktionalen Gegebenheiten des bestehenden Standortes erlauben jedoch keinen Anbau an die bestehenden baulichen Anlagen. Am Schulstandort Garßen ist daher der Neubau einer 3-zügigen Grundschule mitsamt einer 1,5-Feld-Schulsporthalle beabsichtigt.
Da sich das Änderungsgebiet im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist die Herstellung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Planung erforderlich. Zu diesem Zweck wird der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Celle entsprechend geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzungen zur Stärkung und zukunftsfähigen Ausrichtung des Schulstandortes Garßen vorbereiten. Die Darstellung von Wohnbauflächen soll zudem einen städtebaulichen Lückenschluss zwischen dem Schulstandort und den angrenzenden Siedlungsbereichen schaffen.
Das Änderungsgebiet umfasst eine ca. 2,9 ha große Fläche nordöstlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Garßen. Es schließt nördlich an den vorhandenen Siedlungsköper sowie östlich an das Wohngebiet Blaues Land an. Die Bundesstraße 191 grenzt östlich an den Änderungsbereich an, nördlich geht es in die offene Landschaft über. Der Änderungsbereich ist nicht deckungsgleich mit dem Plangebiet des parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 177 Gar der Stadt Celle „Schulneubau Garßen – Dornbusch“.
Die zur Planung zugehörigen Gutachten und Untersuchungen können dem Anhang der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 177 Gar der Stadt Celle "Schulneubau Garßen - Dornbusch" (BV/0132/24) entnommen werden.
Die Anhörung des Ortsrates Garßen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ist für die Sitzung am 06.11.2024 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Durch das Bauleitplanverfahren selbst entstehen Planungskosten. Darüber hinaus werden durch die Realisierung der Planung Kosten für hoch- und tiefbauliche sowie grünordnerische Maßnahmen und Tätigkeiten anfallen. Diese wurden und werden im Haushalt der Stadt Celle abgebildet.
Die Kosten für die baulichen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 werden von den künftigen Eigentümern und Bauherrn getragen.
Klimaauswirkungen: ja
Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch Auswirkungen auf das Klima. Es ist daher davon auszugehen, dass die Planung klimarelevante Auswirkungen im Vergleich zur Nullvariante hat und zusätzliche CO2-Äquivalente entstehen. Die teilweise Umwandlung von Ackerfläche und halbruderaler Gras- und Staudenflur in Bauflächen wirkt sich negativ auf die CO2-Bilanz aus.
Zur Reduzierung der klimarelevanten Auswirkungen wurden Festsetzungen und Maßnahmen in den parallel aufzustellenden Bebauungsplan und sein städtebauliches Grundkonzept aufgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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590 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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