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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0081/24-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Beantwortung der Anfrage Nr. AN/0081/24 der FDP-Fraktion:

 

Zu 1.:

 

Nein, die Stellen sind leider noch immer nicht vollständig besetzt worden. Es befinden sich noch Stellen im Auswahlverfahren oder Stellen konnten noch nicht ausgeschrieben werden, da die räumlichen Voraussetzungen erst jetzt geschaffen worden sind.

Zu 2.:

Die Gesamtverfahrensdauer ist sehr unterschiedlich, von Antragsverfahren die eine Bearbeitungszeit von vier Wochen in Anspruch nehmen bis zu 30 Monaten oder länger. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und es kann daher zu sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.

Das Verfahren startet in der Regel mit der Antragstellung durch die Person selbst oder Bevollmächtigte. Nach Eingang werden die Unterlagen gesichtet und fehlende Dokumente angefordert.

Bei der Prüfung der Anträge werden auch Anfragen an andere Behörden gestellt. Dokumentenprüfungen beim LKA haben derzeit eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von ca. 27 Monaten. Auch Sozial- und Leistungsbehörden sind unter Umständen anzufragen. Es besteht in den meisten Fällen somit zumeist eine Abhängigkeit der einzelnen Institutionen und Dienststellen unter- und voneinander.

Sollte es zu einer positiven Entscheidung kommen, werden die Personen zur Biometriedatenerfassung eingeladen und die Aufenthalte bestellt. Dies erfolgt teilweise auch vorab im Rahmen der Antragstellung, um bei positiven Entscheidung keine weiteren zeitlichen Verzögerungen durch Terminvergaben entstehen zu lassen.

Sollte es zu einer beabsichtigen Ablehnung kommen, so werden die Personen oder die Bevollmächtigten schriftlich angehört. Somit können vermeintliche Ablehnungsgründe ausgeräumt werden oder diese bestätigen sich im Rahmen der Anhörung, was zu einer Ablehnung des Antrages führt. Gegen die Ablehnung können Rechtsmittel eingelegt werden, es kommt dann zum Klageverfahren.

Häufige Personalwechsel oder Nichtbesetzungen von Stellen tragen leider auch zu einer Verzögerung der Antragsverfahren bei.

Zu 3.:

Das Aufenthaltsgesetzt hat sich wie kaum ein anderes Gesetz immer verändert. Bedenken der Ausländerbehörden auf Grund weiterer Mehrbelastungen werden kaum beachtet. Auch im Rahmen der Digitalisierung sind derzeit keine großen Erleichterungen zu erkennen. Die EFA-Dienstleistungen können unter Umständen für eine Entlastung mit Papieranträgen sorgen, jedoch auch hier sind es die Ausländerbehörden und Kommunen die die Prozesse mit den jeweiligen Fachanbietern einbinden müssen und die finanziellen Kosten zu tragen haben. Dennoch ist es das Ziel, dass wir als Behörde die Digitalisierung vorantreiben und somit auf beiden Seiten für eine Vereinfachung der Prozesse sorgen.

Zu 4.:

Die digitale Kommunikation ist möglich, jedoch werden die Mitteilungen nicht immer direkt in die Datenverarbeitung übernommen, so werden Nachrichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) per PDF-Datei übermittelt und müssen durch die Sachbearbeiter händisch in das Fachprogramm übertragen werden. Faxgeräte kommen teilweise bei der Kommunikation mit Gerichten noch zur Nutzung. Dies wirkt sich unter anderem auch auf die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen aus.

 

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Anlagen

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