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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0245/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die 6. Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

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Sachverhalt:

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. vertritt die wirtschaftlichen Interessen des Taxigewerbes in der Stadt Celle. Der Verband beantragt eine Änderung im Gelegenheitsverkehr mit Taxen aufgrund der §§ 47 III, 51 I des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 des Gesetzes vom 11.04.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119), in Verbindung mit der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 25.08.2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.08.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 70) und der §§ 11 I, 17 I, 58 I Nr. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.02.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9).

 

Seit 01.01.2024 ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von € 12,41 zu zahlen, ab 01.01.2025 erhöht sich dieser weiter auf dann 12,82 €. Lohnkosten haben einen Anteil von ca. 65 % an allen Kosten eines Taxibetriebs.

 

Wenngleich sich die Inflationsrate zwischenzeitlich abgeschwächt hat, sind die allgemeinen Preissteigerungen auch weiterhin für die Unternehmer spürbar. 

 

Die letzte Erhöhung der Taxitarife erfolgte zum 01.04.2023. Die Verwaltung empfiehlt deshalb nach Prüfung diesen Antrag anzunehmen und die Taxitarifordnung entsprechend zu ändern.

 

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Anlagen

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