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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0280/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

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Sachverhalt:

Derzeit wird durch die Allerland GmbH der Neubau der katholischen Schule auf der Nordseite der 77er Straße durchgeführt. Ziel ist die Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien 2025.

Ein von der Allerland GmbH beauftragtes Verkehrsgutachten beinhaltet u.a. die Einrichtung einer Hol- und Bringzone im unmittelbaren Nahbereich der neuen Schule in unterschiedlichen Varianten, von denen aus verkehrlicher Sicht und aus Gründen der Verkehrssicherheit der Vorzug für eine separate Verkehrsfläche abseits des fließenden Verkehrs einzuräumen ist. Dazu bietet sich eine zwischen der Zufahrt zum DRK-Gelände und der Hostmannstraße gelegene städtische Grünfläche an, die von teilweise größeren Bäumen umstanden ist. Es gilt jetzt, die Erfordernisse des Verkehrs in Einklang zu bringen mit den Lebensräumen des Baumbestandes. Im Rahmen des bisherigen Planungs- und Abstimmungsprozesses haben sich hierzu verschiedene Varianten als zielführend erwiesen, die im Anhang dargestellt sind.


Variante 1 (siehe Anlage 1)

Diese beinhaltet die alleinige Zufahrt zur Hol- und Bringzone von der Hostmannstraße aus, wobei diese einen Abstand vom Gehweg auf der Nordseite der 77er Straße von ca. einer Pkw-Länge für das Linksabbiegen aus der Hostmannstraße in die Hol- und Bringzone bieten kann. Die geplanten Pflasterflächen der Hol- und Bringzone weisen einen ausreichenden Abstand von den Bäumen 17 und 16 auf. Die Fahrgasse erhält eine Breite von 3,50 m, die beidseitigen Parkstreifen eine solche von jeweils 2,50 m, an denen sich außen Gehwege in 1,50 m Breite anschließen. Im Westen wird die Fahrgasse nicht geradlinig auf die Zuwegung zur Allerland, Stadt-/Landkreisverwaltung und DRK geführt, sondern in einem Linksbogen an die 77er Straße angebunden. Die Abstände der Verkehrsfläche von den Bäumen 11 und 12 betragen ca. 2,00 m bzw. 4,50 m. Das bedeutet, dass in einem Achsabstand von ca. 12,50 m zwei Verkehrswege in die 77er Straße einmünden, wobei jeweils beide Abbiegerichtungen ermöglicht werden sollen, zur B 3 und auch zur B 214.

Vorteile:

-       Mit dieser Variante können alle Baumstandorte (z. T. mit Schutzmaßnahmen durch Wurzelvorhänge) erhalten werden.

Risiken / Nachteile:

-       Vorfahrtsregelung nicht einfach begreifbar zu machen

-  Sie erfordert eine Verschiebung der heutigen Querung der 77er Straße in Richtung Osten (verbunden mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges),

o    womit auch die Linksabbiegespur in die Hostmannstraße um dieses Maß reduziert wird,

o   insofern einem erhöhten Verkehrsaufkommen nur noch eine reduzierte Verkehrsfläche zur Verfügung gestellt werden kann.

-       Es können 8 Stellplätze realisiert werden (gutachterlich empfohlen sind mindestens 10 Stellplätze), d. h. durch das Stellplatzdefizit reduziert sich die Verkehrssicherheit, da mehr Hol- und Bringvorgänge außerhalb der 8 Stellplätze stattfinden.

-       Sämtliche Bäume im Planungsbereich wurden gutachterlich untersucht und als erhaltenswert eingestuft. Eine Ausnahme hiervon stellt der Baum Nr. 12 (Stieleiche) dar, aufgrund der umfangreichen Schäden empfiehlt der Gutachter mit Blick auf die Verkehrssicherheit die Entnahme des Baums. Ein Erhalt des Baums wie in Variante 1 dargestellt hat erhöhte Unterhaltungsaufwendungen bei einer geringeren Verkehrssicherheit zur Folge.  

Variante 2 (siehe Anlage 2)

Aufgrund der Ergebnisse des Baumgutachtens beinhaltet diese Variante eine Durchführung der Fahrgasse der Hol- und Bringzone bis auf die Zuwegung zur Allerland, Stadt-/Landkreisverwaltung und DRK. Diese Lösung wird ermöglicht, da der Baum 12 als geschädigt und zeitnah zu fällen bewertet worden ist. Der südseitige Gehweg der Hol- und Bringzone wird nicht direkt zur Zuwegung zur Allerland, Stadt-/Landkreisverwaltung und DRK geführt, sondern wird an den nordseitigen Gehweg angebunden. Der nordseitige Gehweg wird direkt an den der Zuwegung zur Allerland, Stadt-/Landkreisverwaltung und DRK angebunden.

Vorteile:

-     Die Verkehrsanlagen der 77er Straße einschließlich der Querung über die Mittelinsel (inkl. der Einrichtung eines Fußgängerüberweges) bleiben im Bestand erhalten.

-       Die mindestens 10 geforderten Stellplätze aus dem Verkehrsgutachten werden in dieser Variante realisiert.

-       Die Verkehrsführung des abfließenden Verkehres der Hol- und Bringzone, kann sicher und eindeutig gestaltet werden.

Risiken / Nachteile:

-       Eine bereits geschädigte Eiche mit einem Stammdurchmesser von 1,2 m muss vor ihrer dem endgültigen Versagen der Standsicherheit entfernt werden.

Informativ:

Eine Untersuchung der Stieleiche (Baum 12) zur Käferfauna erbrachte keine Hinweise auf das Vorkommen gefährdeter oder streng geschützter Käferarten. Eine Untersuchung zu Fledermäusen steht noch aus. Die Hinweise aus einer artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung werden ebenso wie die Hinweise einer durchgeführten Wurzelsondierung berücksichtigt. Entsprechender Ausgleich wird standortnah mit Umsetzung der Hol- und Bringzone erfolgen.

Bezogen auf die Belange des zu ändernden Teilbereiches des bestehenden B-Planes ist zu beschließen, welche der Varianten realisiert werden soll.  

Weitere Bestandteile des Verkehrskonzepts sind:

-       Das Aufstellen von Pollern im Gehwegbereich der Zuwegung zur Allerland, Stadt-/Landkreisverwaltung und DRK zum Schutz der Schüler

-       die Einrichtung eines Tempo 30 Bereichs auf der 77er Straße im Schulbereich

-     Die Umgestaltung der nördlichen Nebenanlagen der 77er Straße vom Knoten Burgstraße bis zum Anschluss Langensalzaplatz mit getrennten Geh-/Radwegen und Grünstreifen.

-     Im Bereich der Hostmannstraße und Italienischer Garten wird eine durchgängige Einbahnstraßenregelung zur Verbesserung des Radverkehrs eingerichtet werden. Hierzu laufen derzeit entsprechende Planungen.

Ein ergänzender Vortrag erfolgt in der Sitzung.

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Anlagen

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