Beschlussvorlage - AN/0145/24-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Wiederinstandsetzung und kontrollierte Nutzung der Bahnhofstoiletten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 5 Stadtplanung Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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27.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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19.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Zur Verbesserung der Toiletten-Situation am Bahnhof hat die Stadtverwaltung bereits in 2023 Kontakt mit der Deutschen Bahn (DB) aufgenommen, um die Möglichkeiten der Wiederinstandsetzung und kontrollierten Nutzung der Bahnhofstoiletten zu erörtern. Neben der Nutzung / dem Betrieb durch die DB ist hierbei auch die Möglichkeit angefragt worden, dass die Stadt diese instand setzt und betreibt. Trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Anfrage seitens der Stadt gab es hierzu keinerlei Rückmeldung der DB.
Gemäß dem Antrag andere Einrichtungen, wie Café, Zeitschriftenladen oder Bahnhofsmission dazu verpflichtet werden sollen, eine Bedürfnisanstalt bereitzuhalten, sind die Rechtslagen zu prüfen. Nach umfangreicher Prüfung bleibt festzuhalten, dass der Geltungsbereich der NBauO auf den Gaststättenbetrieb im Bahnhof nicht anwendbar ist. Insoweit besteht also aus bauordnungsrechtlicher Sicht keine Eingriffsmöglichkeit. Diese Einrichtungen im Eingangsbereich der Bahnhofshalle gehören zu den bahnspezifischen Bedürfnissen von Reisenden und unterliegen hinsichtlich ihrer Nutzungen nicht den Vorschriften der NBauO.
Daneben existiert in diesem Fall die Möglichkeit, sich mittels privatrechtlichem Vertrag mit dem Gaststättenbetrieb über eine Nutzung der sanitären Einrichtung zu einigen.
Diese Möglichkeit besteht jedoch auch mit anderen Betreibern von WC-Anlagen bspw. der Bahnhofsmission Celle. Vor dem Hintergrund der offenkundigen Synergie – Bereitstellung einer weiteren zusätzlichen öffentlichen WC-Anlage und Unterstützung einer sozialen Einrichtung – ist dieser Lösungsweg aus Sicht der Verwaltung der sinnvollste und geeignetste.
Die Abstimmungen zwischen der Bahnhofsmission Celle und der Stadt bzgl. Detailfragen wie bspw. Auslastung der Toilette, Reinigungsintervalle, Bereitstellung von Verbrauchsmaterial und Beschilderung sowie natürlich auch zu den Fragen zur Kostenübernahme / -verteilung konnten mittlerweile geklärt werden, so dass auch diese WC-Anlagen nun zur Verfügung steht.
Die Be- und Ausschilderung beider WC-Anlagen (P+R-Anlage und Bahnhofsmission) wird im Nachgang vervollständigt bzw. aktualisiert.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es der DB und Dritten z. B. dem Cafébetreiber bei dieser Regelung unbenommen bleibt, einen gesonderten privatrechtlichen Vertrag zur Nutzung weiterer Toiletten zu schließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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