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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0163/24-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag Nr. AN/0163/24 ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge des Zensus 2022 wurde die Bevölkerungszahl der Stadt Celle neu ermittelt. Laut der LSN Datenbank auf Basis des Zensus 2011 wohnten in der Stadt Celle zum 30.06.2022  70.058 Menschen. Der Zensus 2022 ergab hingegen eine Einwohnerzahl von 66.610.

 

Die Einwohnerzahl laut Zensus 2022 bildet auch die Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Mittel des übertragenen Wirkungskreises, sowie der Kreisumlage.

 

Durch diesen Rückgang der Einwohnerzahl ergeben sich massive Veränderungen im Vergleich zur Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011. Laut Informationen des LSN wird für die Berechnung der o.g. Leistungen im Rahmen des Finanzausgleiches der Durchschnitt der letzten 5 Jahre (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 3 und § 7 Abs. 2 Satz 2 NFAG) zugrunde gelegt. In der Berechnung für den FAG 2025 fließt ein Jahr auf Basis des Zensus 2022 und 4 Jahre auf Basis des Zensus 2011 ein.

 

 

Das wirkt sich wie folgt auf die Zahlungen des Finanzausgleiches (FAG) aus:

 

 

Die genannten FAG-Leistungen können sich bis zur Mittelung der endgültigen Festsetzung noch verändern.

 

Die Einwohnerdaten laut Zensus 2022 sind aus Sicht der Stadt Celle nicht nachvollziehbar und widersprechen einigen Indikatoren zur Bevölkerungsentwicklung. Auch die Ausweisung neuer Baugebiete und die Verdichtung der Innenstadt sprechen gegen eine negative Entwicklung. Derzeit findet gerade das Anhörungsverfahren zu Zensus statt, hierbei wird die Stadt Celle bereits rechtlich begleitet, auch um ein mögliches Klageverfahren zu eruieren.

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Anlagen

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