Beschlussvorlage - AN/0207/24-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion WG/Die Partei "Durchsetzen des LKW-Durchfahrverbots ab der Kreuzung Baker-Hughes-Str. / Altenceller Schneede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.2 Straßenverkehr
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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21.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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27.11.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Antrag Nr. AN/0207/24 zielt auf die konsequente Durchsetzung des LKW-Lenkungskonzepts, welches ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse (VZ 253) mit Ausnahme des Anliegerverkehrs im Zentrum umfasst, durch die Stadt Celle. Konkret bezieht sich der Antrag auf die Braunschweiger Heerstraße (B214) nördlich des Knotens Baker-Hughes-Straße (K74) / Altenceller Schneede.
Das Durchfahrtsverbot ist zurzeit beidseitig unmittelbar im Bereich des Knotens beschildert. Die vorgelagerte Wegweisungsbeschilderung bildet diese Regelung bisher jedoch nicht ab. Für den LKW-Verkehr ist die frühzeitige Einordnung und Beachtung des Durchfahrtsverbots insofern mitunter erschwert. In den verkehrsbehördlichen Anordnungen im Rahmen der Ortsumgehung B3 Mittelteil ist das Durchfahrtsverbot bereits umfassend berücksichtigt worden. Um auch schon vor der Fertigstellung dieser Maßnahme des Landes Niedersachsen die Sichtbarkeit des Verbots zu verbessern, hat die Straßenverkehrsbehörde zwischenzeitlich die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen angeordnet.
Neben eindeutiger Beschilderung kann auch die Überwachung von Verboten für den fließenden Verkehr zu einer flächendeckenden Beachtung durch die Verkehrsteilnehmer beitragen. Diese obliegt Landkreisen und der Polizei, nicht jedoch der Stadt Celle. In Anbetracht des hohen Anteils berechtigten Anliegerverkehrs, der zwangsweise in die Stadt hineinfahren muss, und dem Fehlen einer Höheneinschränkung kommen physische oder mit Blitzern ausgerüstete Höhenkontrollen an dieser Stelle nicht in Betracht.
Die Verwaltung steht im Austausch mit der zuständigen Bußgeldbehörde und wird auch weiterhin auf die zweckmäßige Überwachung der Regelungen des LKW-Lenkungskonzeptes hinwirken. Einnahmen, die dem Haushalt der Stadt Celle zu Gute kämen, sind aufgrund der mangelnden Zuständigkeit nicht realisierbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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551,5 kB
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