Beschlussvorlage Ziele - VZ/0400/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.10.2011
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2008 wurde durch den Oberbürgermeister am 14.07.2011 gem. § 101 Abs. 1 S.2 NGO festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2011 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 120 Abs. 3 NGO erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 vom 08.09.2011 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.
Der Rat beschließt gem. § 40 Abs. 1 Nr. 9 NGO i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 NGO über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2008 schließt mit den nachstehenden Überschüssen ab:
im ordentlichen Ergebnis mit10.250.419,27 €
und
im außerordentlichen Ergebnis mit2.164.577,74 €
Jahresergebnis = Überschuss12.414.997,01 €
Entsteht im Jahresabschluss ein Überschuss beim ordentlichen Ergebnis, so ist dieser Überschuss (grundsätzlich) der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zuzuführen (§ 82 Abs. 7 S. 2 NGO).
Vergleichbar verhält es sich mit einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis durch die Zuführung an die „Rücklage aus Überschüssen aus außerordentlichen Ergebnissen“.
Bevor die Überschussrücklagen gebildet werden können, sind gleichwohl nach Art. 6 Abs. 9 S. 1 GemHausRNeuOG ND 2005 (Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften) die noch nicht abgedeckten Sollfehlbeträge aus Vorjahren des Verwaltungshaushalts aus der ersten Eröffnungsbilanz auszugleichen.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 weist auf der Passivseite unter 1.1.2 Sollfehlbeträge aus kameralen Abschlüssen der Vorjahre in Höhe von 28.685.166,63 € aus.
Dies bedeutet, dass die ausgewiesenen Überschüsse aus 2008 insgesamt auf die noch vorhandenen Sollfehlbeträge angerechnet werden und sich diese damit auf 16.270.169,30 € verringern. Entsprechende Buchungen sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 vorzunehmen.
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2008
ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24 kB
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2
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(wie Dokument)
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620,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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61,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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142,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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100,5 kB
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