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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Ziele - VZ/0402/11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Konzessionen für die Versorgung mit Strom und Gas für das gesamte Gebiet der Stadt Celle wird an die SVO Energie GmbH vergeben. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde keine Einwände gegen die Vergabe erhebt.

 

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Sachverhalt:

 

Am 10.04.1991 schloss die Stadt Celle mit ihrer 100%-Tochter, den Stadtwerken Celle GmbH, einen Konzessionsvertrag bezüglich der Wegerechte zur Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Die Vertragslaufzeit wurde für die Dauer von 20 Jahren vereinbart.

Im Jahr 2000 wurden die Sparten Strom und Gas ausgegliedert und an die Versorgungsbetriebe Celle GmbH & Co KG übertragen. Die Versorgungsbetriebe Celle GmbH & Co KG traten in die bestehenden Konzessionsverträge ein. Nach Auflösung der Versorgungsbetriebe Celle hat die Stromversorgung Osthannover GmbH das Vermögen der Gesellschaft im Wege der Anwachsung übernommen und ist damit als Rechtsnachfolger heutiger Konzessionsnehmer für die Sparten Strom und Gas.

Über die Versorgung mit Strom in den Ortsteilen Altenhagen, Bostel, Boye, Garßen, Groß Hehlen, Hustedt, Lachtehausen, Osterloh und Scheuen besteht ein Konzessionsvertrag mit der SVO GmbH, der zum 31.12.2011 auslaufen wird.

 

Um einen Wettbewerb im Bereich der Versorgungsnetze zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wesentliche Bestimmungen getroffen (vgl. auch MV /0178/09).

Die nach § 46 EnGW vorgeschriebene Bekanntmachung des Ablaufs der bestehenden Konzessionsverträge ist am 30.06.2010 nochmals in präzisierter Form mit dem Zweck erfolgt, einen einheitlichen Konzessionsvertrag für Strom und Gas zu vergeben.

 

Die Interessenten für eine Neuvergabe der Konzession wurden zunächst aufgefordert, bis zum 19.11.2010 ein Angebot abzugeben. Daraufhin gingen Angebote der Alliander AG, der SVO Energie GmbH, der BS Energy (Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG) und der Stadtwerke Celle GmbH ein. Die Stadtwerke Uelzen GmbH (MyCity) hatte unter Berufung auf die unzureichenden offengelegten Daten des Altkonzessionärs zunächst kein Angebot abgegeben.

 

Die SVO hat daraufhin Daten nachgereicht, die den übrigen Interessenten mit der Aufforderung, ihre Angebote bis zum 16.02.2011 zu konkretisieren, übersandt worden sind. BS Energy übersandte sodann ein aktualisiertes, geringfügig verändertes indikatives Angebot, die Stadtwerke Uelzen GmbH ein erstmaliges indikatives Angebot. Die Alliander AG und die Stadtwerke Celle sahen keine Notwendigkeit zur Aktualisierung ihrer Angebote.

 

Auf der Grundlage der zum 16.02.2011 vorliegenden Angebote wurden die Alliander AG und die Stadtwerke Celle GmbH mit Schreiben vom 09.05.2011 bzw. 13.05.2011 aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, da ihre Angebote die zuvor bekannt gegebenen Vergabekriterien im Vergleich zu den übrigen Interessenten nur unzureichend erfüllt haben.

 

Mit den verbliebenen Interessenten wurde zunächst im Mai 2011 eine mündliche Nachverhandlungsrunde durchgeführt. Mit Schreiben vom 27.06.2011 wurden die Interessenten aufgefordert, die nach der mündlichen Nachverhandlungsrunde offenen Fragen schriftlich bis zum 13.07.2011 zu klären.

Auch nach den beiden Nachverhandlungsrunden hat nur die SVO Energie GmbH ein verbindliches Angebot abgegeben und zur Substantiierung des Angebots die Entwürfe des Gesellschafts- und Konsortialvertrags übersandt.

BS Energy und die Stadtwerke Uelzen GmbH sind mit Schreiben vom 16.09.2011 nochmals aufgefordert worden, bis zum 23.09.2011 ein verbindliches Angebot sowie fehlende Vertragsentwürfe (Gesellschafts-, Konsortial-, Betriebsführungsvertrag) zu übersenden. Ihnen ist in diesem Schreiben zugleich mitgeteilt worden, dass sich die Stadt Celle im Falle eines erfolglosen Fristablaufs vorbehält, BS Energy bzw. die Stadtwerke Uelzen GmbH aus dem weiteren Konzessionsverfahren auszuschließen.

BS Energy teilte am 19.09.2011 telefonisch mit, dass kein verbindliches Angebot abgegeben werden wird, da man die Durchführung eines Vergabeverfahrens in Gestalt des wettbewerblichen Dialogs als Vorbedingung ansehe.

Die Stadtwerke Uelzen GmbH hat mit Fax vom 23.09.2011 mitgeteilt, dass sie kein verbindliches Angebot einreichen wird.

Der Konzessionsvertrag für das Kerngebiet ist bereits zum 07.04.2011 abgelaufen und wir befinden uns mit der SVO Energie GmbH in einem vertragslosen Zustand. Der Vertrag für das Kragengebiet endet am 31.12.2011. Für weitere Verhandlungsrunden besteht kaum noch zeitlicher Spielraum.

Aus den vorgenannten Gründen werden beide Interessenten BS Energy und die Stadtwerke Uelzen GmbH -  aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Als einziger Bewerber steht mithin nur noch die SVO Energie GmbH zur Verfügung, der die Strom- und Gaskonzession für das gesamte Gebiet der Stadt Celle erteilt werden soll. Die Vergabe der Konzession ist gemäß § 115 Abs. 2 i. V. m. 116 Abs. 1 Nr. 11 NGO anzeigepflichtig. Der Beschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde keine Einwände gegen die Vergabe erhebt.

 

 

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Finanzielle Aufwendungen:

 

Nein.

 

XJa:

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Über den 1. Nachtragsplan 2011 wird der Ansatz für die Beratungsleistungen im Konzessionsverfahren um 160.000 € auf 210.000 € erhöht.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

In der Ergebnisrechnung

In der Finanzrechnung investiv

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

in Höhe vonEuro.

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

 

 

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