Beschlussvorlage - AN/0111/24-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "Finanzielle Beteiligung der betroffenen Ortsräte bei der Anwendung des § 6 EEG bei der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Steuern und Geschäftsbuchhaltung
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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27.11.2024
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag:
Durch das NWindPVBetG wurde eine verpflichtende Abgabe für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt. Diese wird künftig zu 50% den Stadtteilen zur Verwendung überlassen. Das genaue Beschlussverfahren ist noch festzulegen. Gleiches gilt für vereinbarte Abgaben nach § 6 EEG.
Der Antrag AN/0111/24 ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Die finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und seit Kurzem zusätzlich im Niedersächsischen Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetz (NWindPVBetG) geregelt.
In § 6 EEG ist die nicht verpflichtende Abgabe der Anlagenbetreiber an die Kommunen geregelt. Bei dieser Abgabe ist die Aufteilung (z.B. an Ortsräte, Stadtteile etc.) ebenfalls nicht verbindlich vorgegeben.
§ 4 NWindPVBetG regelt hingegen eine verpflichtende Abgabe der Anlagenbetreiber ab einer bestimmten Mindestleistung (§ 3 NWindPVBetG), soweit nicht schon eine Vereinbarung nach § 6 EEG geschlossen wurde. In Niedersachsen wird das NWindPVBetG daher künftig die häufigste bzw. ausschließliche Grundlage für solche finanziellen Beteiligung darstellen.
Nach § 5 NWindPVBetG sollen 50% der Finanzmittel aus der Akzeptanzabgabe den Ortschaften bzw. Stadtbezirken zur Verwendung überlassen werden. Da dieses Gesetz bestimmte Verwendungsvorgaben für diese finanzielle Beteiligung vorsieht, können diese Mittel nicht pauschal dem Budget des jeweiligen Ortsrates zugeschlagen werden. Für die entsprechende Entscheidungen zur Verwendung sind verschiedene Verfahren denkbar (z.B. Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatung, separates Ortsratsbudget oder Ortsratsbeschluss zu einem Vorschlag der Verwaltung).
Aufgrund der aktuellen Planungsstände ist mit den ersten Inbetriebnahmen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Celle erst in 2026 zu rechnen. Die genauen Regelungen zu den Mitbestimmungsprozessen für die Verwendung dieser Abgaben können daher in 2025 festgelegt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,5 kB
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