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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0317/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die anliegende Satzung zur Regelung der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum für die Bundestagswahl am 23.02.2025.

 

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Sachverhalt:

 

Nach dem Runderlass des Nds. Wirtschaftsministerium zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen soll Plakatwerbung (aus Anlass von Wahlen) zwei Monate unmittelbar vor dem Wahltag grds. zulässig sein. Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 würde der Beginn der zulässigen Plakatierung damit genau in die Weihnachtszeit fallen, welche im Sinne der Stadtgesellschaft durch möglichst wenig externe Einflüsse sowie im Stadtbild von weihnachtlichem Schmuck und Beleuchtung geprägt sein sollte. Um den Bürgern auch in diesem Jahr das festliche Gefühl nicht durch eine Vielzahl von Wahlplakaten im öffentlichen Raum zu nehmen, soll die Plakatierung abweichend des o.g. Erlasses erst ab dem 01.01.2025 und damit 7,5 Wochen vor dem Wahltag zugelassen werden.

 

Bei den unter § 3 genannten Auflagen handelt es sich um die bereits vor Jahren mit allen Fraktionen einvernehmlich festgelegten Bedingungen für die Plakatierung.

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Anlagen

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