Beschlussvorlage - AN/0291/24-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Haushalt 2025 - Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 33.1 Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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04.12.2024
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Sachverhalt:
Aktuell erhalten ehrenamtliche Wahlhelfer 25,- € Erfrischungsgeld für den Wahltag. Die Wahlvorsteher erhalten 35,- €. Die Beträge sind in dieser Höhe gesetzlich festgeschrieben und werden folglich auch nur dementsprechend durch den Bund oder das Land an die Gemeinden erstattet.
Alle Wahlhelfer und Wahlvorsteher erhalten bisher bereits zusätzlich eine Aufstockung in Form des Celler City Gutscheins in Höhe von 15,- € aus Mitteln der Stadt Celle.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wert des Celler City Gutscheins ab 01.01.2025 auf 40,- € zu erhöhen.
Das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher würde sich somit auf 75,- € (35,- € zzgl. 40,- € Celler City Gutschein) belaufen. Das Erfrischungsgeld für die weiteren ehrenamtlichen Wahlhelfer beträgt dann 65,- € (25,- € zzgl. 40,- € Celler City Gutschein).
Die vorgeschlagene Erhöhung ist im interkommunalen Vergleich gut bemessen, honoriert das Wahlehrenamt angemessen und lässt eine Steigerung der Attraktivität des Einsatzes aller Wahlhelfer und Wahlvorstände erwarten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,3 kB
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