Beschlussvorlage - BV/0328/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Abwehrender Brandschutz
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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28.01.2025
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Celle vom 20.10.2024.
Die für Organisation, Struktur, Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Celle maßgeblichen Qualitätskriterien (Schutzziele) werden wie folgt definiert:
Die Hilfsfrist, der Zeitraum zwischen Alarmierung der Einsatzkräfte und Eintreffen an der Einsatzstelle, wird für die erste taktische Einheit mit neun Funktionen auf 8 Minuten festgelegt. Für die zweite taktische Einheit mit weiteren sechs Funktionen wird eine Hilfsfrist von 13 Minuten festgelegt.
Eine Führungskraft mit der Qualifikation „Zugführer“ und, sofern aufgrund des Einsatzobjektes benötigt, eine Drehleiter soll möglichst zeitnah mit der ersten taktischen Einheit an der Einsatzstelle eintreffen. Eine Eintreffzeit von 13 Minuten muss eingehalten werden.
Für die Einhaltung von Hilfsfrist und Funktionsstärke (Schutzzielerfüllung) wird ein Zielerreichungsgrad von mindestens 80 Prozent festgeschrieben.
Der Schutzzielerreichungsgrad ist in regelmäßigen Abständen (1 x jährlich) zu überprüfen. Die Ergebnisse sind auszuwerten und werden der Politik mitgeteilt.
Das Produktziel „Einhaltung der Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten“ und die Produktkennzahl „Erreichungsgrad Einsätze < Hilfeleistungspflicht (10 Minuten) in %“ sind entsprechend der Änderung des Schutzzielerreichungsgrads von 10 Minuten auf 8 Minuten anzupassen.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben.
Sachverhalt:
Nach dem § 2 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 4 NBrandSchG können Sie dazu eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen. Die Feuerwehrbedarfsplanung dient der Sicherstellung der der Stadt Celle obliegenden gesetzlichen Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 2 des NBrandSchG.
Die Stadt Celle hat am 13.12.2021 den Leitenden Branddirektor, Herrn Karsten Göwecke, beauftragt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang galt es zudem das Standortkonzept zu untersuchen, die jetzige Gliederung und die Einbindung des bereits vorhandenen hauptberuflichen Personals in die Einsatzabwicklung zu überprüfen, sowie ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Struktur und des Standortkonzeptes zu erarbeiten.
Herr Göwecke stellte sich in der Feuerschutzausschuss-Sitzung am 19.06.2024 den anwesenden Ausschussmitgliedern vor.
Die Inhalte des Feuerwehrbedarfsplans sind der Anlage „Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Celle“ zu entnehmen. Die Erstellung erfolgte in enger Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung in Form von telefonischen Abstimmungen, Videokonferenzen, Workshops, Ortsbegehungen und umfassenden Abstimmungsgesprächen. Umfangreiche Unterlagen und Dokumente wurden durch die Stadt Celle bereitgestellt und durch den Ersteller des Feuerwehrbedarfsplans ausgewertet und verarbeitet.
Die Schwerpunkte der Feuerwehrbedarfsplanung beziehen sich auf folgende Inhalte:
- Schutzzieldefinition und Erreichungsgrad
- Standortanalyse/Struktur
- Fahrzeugbeschaffungsplanung
- Investitionsplanung Feuerwehrgerätehäuser
- Potentiale der Einbindung hauptamtlicher Kräfte
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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