Mitteilungsvorlage - MV/0043/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Duschat-Skulpturen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 41 Kultur
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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04.03.2025
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Sachverhalt:
Die Gestaltung des Französischen Gartens als Landschaftspark erfolgte durch Christian Schaumburg im 19. Jahrhundert und ist in wesentlichen Grundzügen bis heute erhalten.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Aufstellung der Skulpturen von Klaus Duschat liegt nicht vor. Mutmaßlich wurde von einem Genehmigungsverfahren abgesehen, da nie eine dauerhafte Aufstellung an den heutigen Standorten geplant war. Die temporäre Ausstellung fand vom 13.06. bis zum 15.10.1999 statt. Weitere Skulpturen aus dieser Ausstellung wurden anschließend wieder entfernt. Temporäre Kunstwerke widersprechen in der Regel nicht dem Denkmalcharakter.
Mit den beiden Skulpturen liegt eine wesentliche Veränderung und Beeinträchtigung des Gartendenkmals vor und daher ist geplant, die Duschat-Skulpturen umzusetzen. Eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes ist nicht zulässig (NDSchG, §6, Abs.2) bzw. ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Die heutigen Aufstellorte liegen in Bereichen,
die als Landschaftspark gestaltet sind. Das Wechselspiel von freien Wiesenflächen, Gehölzgruppen und Bäumen ist charakteristisch und schafft Räume und Sichtbeziehungen. Der heutige Aufstellort auf den Wiesenflächen beeinträchtigt diese Sichtbeziehungen bzw.
es entstehen völlig neue Sichtbeziehungen. Somit haben die Skulpturen keinerlei Bezug zu den historischen Grundzügen der Parkanlage.
Die Skulptur Ost-West-Stück befindet sich im Eigentum der Kunststiftung Celle, die Skulptur Crossing im Eigentum der Stiftung Niedersachsen. Beide Stiftungen haben der Versetzung zugestimmt.
