Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0229/24-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

Reduzieren

Sachverhalt:

Die rechtlichen Verpflichtungen zur Aufnahme von Asylsuchenden sind auf bundes- und landesrechtlicher Ebene geregelt. Seit Jahren hat die Verwaltung wiederkehrend Zuweisungen in die Stadt Celle abgewendet, um einen Ausgleich der Quotenerfüllung der Kommunen zu erreichen. Aktuell liegt der prozentuale Quotenerfüllungsgrad der Stadt Celle wieder deutlich höher als der anderer Landkreisgemeinden, sodass keine reguläre Zuweisung in das Stadtgebiet erfolgt. Aus dem Erfüllungsgrad der Quoten der Landkreisgemeinden lässt sich darüber hinaus ablesen, das trotzt teilweise öffentlichkeitswirksamer Bekenntnisse keine Aufnahme in einer Anzahl erfolgte, welche die jeweilige Quote erfüllt oder gar über diese hinausgeht.

 

Gegen Zuweisungen, die gemäß der landesweit festgelegten Quote verpflichtend vorzunehmen sind, hat die Stadt Celle jedoch keine rechtliche Möglichkeit zu intervenieren. Somit besteht für eine Mitteilung an die Bundesregierung, in Celle generell keine Geflüchteten mehr aufzunehmen, keine rechtliche Grundlage.

 

Die Verwaltung hat auf Verbandsebene sowie an die Landesregierung stetig kommuniziert, dass die kommunale Ebene mit weiteren Aufnahmen überfordert ist und  diese keine weitere, gelingende Integration mehr sicherstellen kann. Es wurden stets die bestehenden Belastungen deutlich gemacht und zusätzliche finanzielle Mittel eingefordert. Auch künftig wird die Verwaltung darauf drängen, dass der Stadt Celle ausreichende finanzielle und organisatorische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird, um gesetzlich verpflichtende Aufnahmen bewältigen zu können.

Reduzieren

Anlagen

Loading...