Mitteilungsvorlage - AN/0236/24-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion "Anfrage zum Startchancen-Programm des Bundes und der Länder (u. a. Auswirkungen auf die Schullandschaft der Stadt Celle)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Kenntnisnahme
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27.02.2025
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Sachverhalt:
Bei dem Starchancenprogramm des Bundes und der Länder handelt es sich um ein Förderprogramm mit Laufzeit vom 01.08.2024 -31.12.2034 in einem Volumen von bundesweit 20 Milliarden €, welches zum Ziel hat, den Bildungserfolg von der sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln.
Gefördert werden in Niedersachsen die vom Kultusministerium ausgewählten Schulen nach sozialen Kriterien, die dem MK vorliegen. (z.B. Migranten-/Förderbedarfsquote usw…)
Bei der Auswahl besteht kein Mitspracherecht der Schulträger.
In der Stadt Celle hat das MK folgende vier Schulen für das Programm bestimmt:
- GS Blumlage/Altstadt
- GS Neustadt
- GS Vorwerk
- GS Waldweg
Das Programm gliedert sich in folgende 3 Säulen, wobei die Säulen II und III direkt von den Schulleitungen ohne Beteiligung des Schulträger in eigener Verantwortung abgerufen und für pädagogische Zwecke verwendet werden können.
Lediglich Säule I mit Maßnahmen zum „Upgrade der Schulgebäude“ können von der Stadt Celle als Schulträger für bauliche Maßnahmen verwendet werden:
Die Förderrichtlinie zu Säule I ist derzeit noch nicht vom Niedersächsischen MK veröffentlicht worden.
Nach ersten Vorabinformationen des MK ist vorbehaltlich der endgültigen Förderrichtlinie in Säule I mit insgesamt 3.304.746,00 € für die Schulen der Stadt Celle zu rechnen:
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GS Blumlage/Altstadt |
868.984,00 € |
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GS Neustadt |
775.333,00 € |
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GS Vorwerk |
846.830,00 € |
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GS Waldweg |
813.599,00 € |
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Summe |
3.304.746,00 € |
Förderfähig sind Maßnahmen bis zum Schuljahr 2033/34, also weit in die Zukunft betrachtet.
Bei den GS Neustadt und Waldweg ist es denkbar, die Mittel im Rahmen der ohnehin geplanten Großbaumaßnahmen zu verwenden.
Über eine genauere Mittelverwendung kann erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie berichtet werden. Die Verwaltung wird dem Ausschuss hierüber berichten.
Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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512,5 kB
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