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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0311/24-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Aus den im Sachverhalt genannten Gründen hält die Verwaltung eine Verschärfung des Rauchverbots in städtischen Schwimmeinrichten und Sportanlagen für nicht notwendig. Der Verwaltungsausschuss lehnt daher den Antrag Nr. AN/0311/24 der SPD-Fraktion ab.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

 

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Sachverhalt:

 

„Eine Rücksprache mit den Sportvereinen hat ergeben, dass das Rauchen in den Räumlichkeiten (Umkleiden und Vereinsheim) sowie auf den Spielfeldern bereits untersagt ist. An dieses Verbot wird sich grundsätzlich gehalten. Im restlichen Bereich der Sportanlagen ist das Rauchen zulässig. Den angefragten Vereinen sind keine Beschwerden seitens der Besucher, Eltern oder Vereinsmitglieder bekannt, welche eine Rauchverbotserweiterung erfordern würden. Eine Kontrolle der Einhaltung eines solchen Verbots bzw. einer derartigen Einschränkung durch die ehrenamtlichen Trainer und Betreuer könnte darüber hinaus auch nicht gewährleistet werden, da diese sich um den Spiel- und Trainingsbetrieb kümmern müssen. Eine Kontrolle wäre daher nicht möglich und ein Verbot von den Vereinen zudem auch nicht gewünscht.

 

Im Celler Badeland gibt es im Hallenbad ein generelles Rauchverbot. Für die Freibäder gilt, dass die Raucher außerhalb des Beckenumgangs rauchen dürfen. Innerhalb dieses Bereiches ist das Rauchen untersagt. Hier findet eine Kontrolle statt, die bei Verstößen auch zu einer Ahndung führt. Im Westerceller Freibad werden kostenlos Aschenbecher zur Verfügung gestellt, die von den Badegästen angenommen werden. So hält sich auch die Verschmutzung der Fläche mit Zigarettenabfall in Grenzen. Auch an diesen Orten wird das Rauchverhalten nicht als Problem erkannt.

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Anlagen

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