Mitteilungsvorlage - AN/0036/25-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Verkehrskonzept Katholische Schule 77er Straße - keine Einrichtung einer Hol- und Bringzone an der 77er Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kinder und Jugend
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Kenntnisnahme
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27.02.2025
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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06.03.2025
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Sachverhalt:
Über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2024 (AN/0036/25) wird in den politischen Gremien kein Beschluss gefasst. Die Entscheidung über die Errichtung einer Hol- und Bringzone bzw. deren Ausgestaltung stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar. Von daher hatten die Antragsteller mit Datum vom 22.11.2024 (sh. AN/0319/24) beantragt, der Rat möge von seinem Vorbehaltsrecht nach § 58 NKomVG Gebrauch machen und selbst über die Hol- und Bringzonenvarianten entscheiden. Dieser Antrag ist in der Ratssitzung vom 12.02.2025 mehrheitlich abgelehnt worden.
Über den aktuellen Sachstand berichtet die Verwaltung wie folgt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ wurden zahlreiche Standorte für eine Hol- und Bringzone geprüft. Konkret handelt es sich um folgende Flächen:
- Parkpalette am Langensalzaplatz,
- Östlicher Bereich des Parkplatzes am Celler Badeland,
- Stellplatz am Schulzentrum Burgstraße,
- Parkplatz des Neuen Rathauses,
- Fläche östlich des Schul-Neubaus,
- Parkplatz am Gebäude Am Französischen Garten 3,
- Flächen westlich und südlich des Gebäudes Am Französischen Garten 3,
- Parkflächen entlang der 77er Straße,
- Flächen am Ende der Else-Wex-Straße sowie am Ende der Erich-Eichelberg-Straße und
- Flächen in der südlichen Hostmannstraße.
- Parkflächen entlang der Wehlstraße
Die von einem externen Planungsbüro begleitete Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass allein die Fläche östlich des Schul-Neubaus für die Errichtung einer Hol- und Bringzone in Betracht kommt. Es besteht die fachliche Notwendigkeit der Einrichtung einer Hol- und Bringzone, so dass eine „Nullvariante“ (keine Veränderung) nicht in Betracht kommt. Auch die Polizeiinspektion Celle kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Hol- und Bringzone nur an diesem Standort in Betracht kommt.
Es haben zwei Ortstermine stattgefunden. Im ersten Ortstermin wurden alle Standorte mit dem Schulvorstand in Augenschein genommen. Im zweiten Termin hat eine Begehung mit den Fraktionsvorsitzenden stattgefunden. Auch der Schulvorstand spricht sich für den Standort östlich des Schul-Neubaus aus.
Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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876,3 kB
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