Beschlussvorlage - AN/0289/24-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Haushalt 2025 - Finanzierung eines halbanonymen Gräberfeldes für den Ortsteilfriedhof Westercelle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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06.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Celle hat am 10.11.2024 den oben genannten Antrag gestellt, mit dem Ziel eine Finanzierung eines halbanonymen Gräberfeldes mit 41 Urnenwahlgrabstätten und 9 Erdwahlgrabstätten auf dem Ortsteilfriedhof in Westercelle zu ermöglichen.
Nach Beobachtungen und Wahrnehmungen der SPD Fraktion im Ortsrat Westercelle, gibt es immer mehr ältere Bürgerinnen und Bürger die nach solch einer halbanonymer Grabstätte nachfragen.
Der Friedhofsbetrieb hat die Sachlage bereits im Jahr 2024 geprüft und sich in Abstimmungsgespräche mit der Ortsbürgermeisterin und der Kirchenvertreter in Westercelle begeben.
Auf dem Friedhof in Westercelle werden im Durchschnitt der letzten 10 Jahre pro Jahr 34 Bestattungen durchgeführt, davon 13 Erdbeisetzungen und 21 Urnenbeisetzungen.
Pro Jahr werden dafür im Durchschnitt 6 neue Gräber für Erdbestattungen und 7 neue Urnenwahlgrabstätten erworben, die restlichen Beisetzungen finden auf vorhandenen Grabstätten statt, da diese bereits im Familienbesitz sind und eine Beisetzung der Angehörigen, bei Ihren Verwandten gewünscht wird. Ein Verlangen eines halbanonymen Grabfeldes in Westercelle wurde direkt durch die Nutzer noch nicht an den Friedhofsbetrieb herangetragen, bzw. es gab auch noch keine konkreten Nachfragen zu diesem Angebot von potenziellen Nutzern.
Geht man davon aus, dass 50% der neu vergebenen Grabstätten im neu geplanten halbanonymen Heidegrabfeld zukünftig erworben werden, ist das „Heidegrabfeld“ nach der Einrichtung in ca. 10 Jahren voll belegt.
Die Erstellung dieses halbanonymen Grabfeldes wird gemäß einer Kostenschätzung aus 2024, zwischen 24.000 und 25.000 € kosten, wenn kostensparend mit zum Teil vorhandenem Material und eigenem Personal die Maßnahme umgesetzt wird. Sollte eine externe Planung mit Ausschreibungsverfahren notwendig sein, wird sich die Herstellung um den Planungsaufwand, sowie um die Kosten für das Vergabeverfahren, verteuern. Ca. weitere 5.000 – 7.000 €.
Auf dem Ortsteilfriedhof in Westercelle gilt eine Ruhefrist für Leichen, sowie für Aschen von 20 Jahren. Somit ist nach Belegung der letzten Grabstelle, eine Unterhaltung der Anlege über weitere 20 Jahre verbindlich.
Bei einer 100% Belegung (die bei optimaler Annahme nach 10 Jahren erreicht ist) des Grabfeldes werden in 20 Jahren nach geltender Friedhofsgebührensatzung, 74.920,00 € für die Unterhaltung und Erstellung erwirtschaftet.
Bei Berücksichtigung der potentiellen Vergabezeiten von 10 Jahren und einer dann folgenden Mindestruhezeit von 20 Jahren, gehen wir bei der Kostenkalkulation von einer Pflegezeit von 30 Jahren aus.
- 20 Jahre 100% Belegung und
- 10 Jahre von 0 – 100 % (bei einer linearen Entwicklung der Belegungszahlen für die Kalkulation, setzen wir 50 % der Einnahmen an.
74.920,00 € bei 100 % Belegung auf 20 Jahre betrachtet
18.730,00 € während der Erstbelegungszeit von 0 – 100% in den ersten 10 Jahren
93.650,00 € Summe für 30 Jahre.
Werden die Herstellkosten abgezogen, verbleiben ca. 69.000 € für 30 Jahre Unterhaltung.
69.000 € / 30 Jahre = 2.300 €/a entspricht 192,00 €/Monat.
In den 192,00 €/Monat sind Lohnkosten und Materialkosten für Nachpflanzungen, Grünabfall, Dünger usw. enthalten.
Ein Themengrabfeld bedarf einer deutlich intensiveren Pflege und entsprechend häufigere Pflegeintervalle auf dem Ortsteilfriedhof, so dass die zusätzlichen Fahrzeiten vom Waldfriedhof, zum Westerceller Friedhof anfallen werden, die Einnahmen von 192,00 €/Monat bereits deutlich in Anspruch nehmen werden.
Es besteht ein gewisses Risiko, dass das halbanonyme Grabfeld nicht so angenommen wird wie erwartet, und weniger Einnahmen zur Verfügung stehen. Der Friedhofsbetrieb kann berichten, dass das Angebot der Halbanonymen Grabstätten auf dem Wald- und Stadtfriedhof sich bei Celler Bürgern, großen Interesses erfreut.
Auf den Ortsteilfriedhöfen gibt es auch zum Teil bereits das Angebot von halbanonymen Grabfeldern unter dem grünen Rasen, inkl. 20 jähriger Rasenpflege. Dieses Angebot wird nahe zu 0% nachgefragt und vergeben. Auf den Ortsteilfriedhöfen wird nach Erfahrungen des Friedhofsbetriebes die herkömmlichen Gräber für Erdbeisetzungen, sowie für Urnenbeisetzungen nachgefragt.
Auch die Friedhöfe der Stadt Celle befinden sich in einem Wettbewerb zu anderen Friedhöfen der Region. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefristen, sind wir als Betreiber verpflichtet die Friedhöfe für mind. weitere 20 Jahre zu unterhalten. Dies muss mindestens im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen. Um dieser Pflicht nachzukommen und weiterhin den Wünschen unserer Bürger zu entsprechen, versucht der Friedhofsbetrieb ein ganzheitliches, wirtschaftliches Angebot über das gesamte Stadtgebiet vorzuhalten.
Eine Umsetzung eines halbanonymen Grabfeldes auf dem Ortsteilfriedhof in Westercelle ist grundsätzlich möglich, wird sich entsprechend dem Aufwand und der Betriebskostenabrechnung auf die kommenden Gebührensatzungen auswirken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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