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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0056/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Blumlage/Altstadt neuzubauende Hol- und Bringzone für die katholische Schule sowie die ausgebauteZufahrt zum Französischen Garten 3 und DRK-Kreisverband Celle e. V. auf den Flurstücken 3/43, 20/19, 20/16, 3/51, 352/27 (teilw.) und 20/20 (teilw.)gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 01.01.2023, mit Wirkung nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 182 und erfolgtem Ausbau mit der Verkehrsübergabe, gewidmet sind.

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Sachverhalt:

Die im Ortsteil Blumlage/Altstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ neuzubauende Hol- und Bringzone für die katholische Schule sowie die ausgebauteZufahrt zum Französischen Garten 3 und DRK-Kreisverband Celle e. V. (siehe Anlage) dient der öffentlichen Erschließung. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Hol- und Bringzone wird durch die Stadt Celle ausgebaut und soll danach als Gemeindestraße gewidmet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 182.

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Anlagen

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