Beschlussvorlage - BV/0056/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung Hol- und Bringzone Katholische Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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06.03.2025
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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18.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Blumlage/Altstadt neuzubauende Hol- und Bringzone für die katholische Schule sowie die ausgebauteZufahrt zum Französischen Garten 3 und DRK-Kreisverband Celle e. V. auf den Flurstücken 3/43, 20/19, 20/16, 3/51, 352/27 (teilw.) und 20/20 (teilw.)gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 01.01.2023, mit Wirkung nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 182 und erfolgtem Ausbau mit der Verkehrsübergabe, gewidmet sind.
Sachverhalt:
Die im Ortsteil Blumlage/Altstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ neuzubauende Hol- und Bringzone für die katholische Schule sowie die ausgebauteZufahrt zum Französischen Garten 3 und DRK-Kreisverband Celle e. V. (siehe Anlage) dient der öffentlichen Erschließung. Die Anlage steht im Eigentum der Stadt Celle und ist derzeit nicht gewidmet. Die Hol- und Bringzone wird durch die Stadt Celle ausgebaut und soll danach als Gemeindestraße gewidmet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 182.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156 kB
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