Beschlussvorlage - AN/0293/24-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion "Prüfauftrag an die Verwaltung, gemeinsam mit dem Anbieter ein Parkzonenkonzept für E-Roller für das Celler Stadtgebiet zu entwickeln"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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06.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Seit der Markteinführung von E-Scootern im Jahr 2021 in der Stadt Celle hat sich die Anzahl der Anbieter drastisch reduziert. Von ursprünglich drei Anbietern ist nur noch die Firma TIER bzw. dott aktiv, die lediglich 120 Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stellt. Mit dem sinkenden Angebot als auch der Anpassung des Nutzerverhaltens konnten in den letzten 2-3 Jahren weder von der Polizeiinspektion Celle, dem kommunalen Ordnungsdienst oder auch der Firmenzentrale gravierende Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern vermerkt werden. Dies zeigt, dass die aktuelle Nutzung und das Parkverhalten der Nutzer keine signifikanten Probleme verursachen.
Trotz der Diskussion zur Einführung eines Parkzonenkonzeptes, welches das Ziel der Förderung von Ordnung und Sicherheit beinhaltet, gibt es damit gewichtige Argumente, die gegen eine Umsetzung sprechen.
a) Durch die ohnehin schon reduzierte Anzahl an Fahrzeugen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechendes Parkzonenkonzept die Flotte weiter einschränkt und die Verfügbarkeit von E-Scootern für die Bürger reduziert. Darüber hinaus scheint ein solches Konzept im Hinblick auf die angezeigten Verstöße nicht notwendig, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Ein Parkzonenkonzept könnte vielmehr als unnötige Bürokratie und Geldverschwendung von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
b) Darüber hinaus ist das Angebot von E-Scootern als flexible und spontane Mobilitätslösung konzipiert. Die Einführung fester Parkzonen zwingt die Nutzer hingegen, ihre Routen und Entscheidungen im Voraus zu planen, welches die Attraktivität dieser Fortbewegungsart mindern würde.
c) Die Stadt Celle erfreut sich aktuell noch über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des zusätzlichen umweltfreundlichen Mobilitätsangebots der Firma TIER/dott. Dieses Angebot muss jedoch auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten standhalten. Sollte sich das Nutzerverhalten wie unter den Punkten a) und b) beschrieben verändern, wird nicht etwa die Flotte reduziert, sondern das Angebot in unserem Stadtgebiet gänzlich verschwinden. Dies gilt es zu verhindern.
d) Ein häufiges Argument für die Schaffung von Parkzonen ist neben dem unsachgemäßen Abstellen der E-Scooter auch die Vermeidung von Vandalismus. Vandalismus ist ein Problem, das sich jedoch nicht durch die Einführung von Parkzonen lösen lässt. E-Scooter sind nach wie vor anfällig für Missbrauch, unabhängig davon, ob sie in festgelegten Zonen abgestellt werden oder nicht. Nach Aussage der Firma TIER/dott werden Bilder als Nachweis zum sachgemäßen Abstellen der E-Scooter in der App hochgeladen. Es kommt allerdings immer mal wieder vor, dass trotz des vom Nutzer ordnungsgemäß abgestellten E-Scooters dieser nach Meldung sich unerwartet mitten auf dem Gehweg oder auch an sonstigen für diesen nicht vorgesehenen Orten befindet. Und dieses Phänomen tritt ebenfalls in Städten auf, die entsprechende Parkzonen eingerichtet haben.
Ein Parkzonenkonzept für E-Scooter in Celle mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, jedoch gibt es mehrere Argumente dagegen. Die reduzierte Anzahl von Anbietern und Fahrzeugen, die geringe Anzahl von Verstößen, die Unvermeidbarkeit von Vandalismus und dem drohenden Angebotsverlust sprechen gegen eine solche Maßnahme. Stattdessen können alternativ Maßnahmen ergriffen werden, um das ordnungsgemäße Parken von E-Scootern zu fördern. Dazu hat es bereits erste Gespräche mit der Firma TIER/dott gegeben. Über weitere Einzelheiten wird die Verwaltung den Ausschuss zu gegebener Zeit informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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562,3 kB
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