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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0026/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Sonderbaufläche Photovoltaik Scheuen – östlich Hermannsburger Weg“ sowie der zugehörigen Begründung wird zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:              Ortsteil Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:   ca. 5,5 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:            ca. 20 ha

geplante Nutzungen:                  Sondergebiet Photovoltaik

 Auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Celler Stadtteil Scheuen plant die Firma Enerparc AG aus Hamburg die Errichtung einer Freiflächen-PVA. Seit dem 1. Januar 2023 sind Freiflächen-PVA entlang von Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen bis zu einer Entfernung von 200 m gemäß § 35 Abs. 1 Satz 8b BauGB privilegiert. Die Bahnstrecke entlang des Plangebiets erfüllt dieses Kriterium nicht. Da die avisierten Flä- chen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind und Solaranlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind, ist zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Die Planungen verlaufen im Parallelverfahren. Diese Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen – östlich Hermannsburger Weg“ der Stadt Celle.

Die Stadt Celle hat am 17.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle beschlossen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Celle stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Fläche ist derzeit nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Diese 113. Änderung des Flächennutzungsplans ändert die bisher im FNP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Mit der Darstellung als Sondergebiet soll die Nutzung der Stromerzeugung durch Photovoltaik vorbereitet werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Gem. § 6 Abs. 3 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) darf die Gemeinde im Rahmen einer umlagefreien Kommunalabgabe eine Umlage von 0,2 Cent je tatsächlicher eingespeister kWh/Jahr Solarstrommenge voraussetzen. Bei der FFPVA "Solarpark Scheuen-östlich Hermannsburger Weg" würde das bei einer ungefähren Jahresproduktion von ca. 20.000 MWh/Jahr einen jährlichen Betrag von ca. EUR 40.000,- bedeuten, über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren bzw. der gesamten Laufzeit (30 Jahre). Die Beteiligung wäre nach Vorgabe des EEG §6 nach Satzungsbeschluss zu vereinbaren.

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Klimaauswirkungen:

Anlagebedingt ist von einer mikroklimatischen Veränderung des Standorts auszugehen. Tagsüber liegen die Temperaturen unter den Modulreihen durch die Beschattung unter den Umgebungstemperaturen. In den Nachtstunden dagegen liegen die Temperaturen über den Umgebungstemperaturen. Die durch die Planung in Anspruch genommene Fläche hat jedoch keine besondere klimatische Funktion, da ausreichend Freiflächen zur Kaltluftproduktion in der ländlich geprägten Umgebung vorhanden sind. Erhebliche Beeinträchtigungen von Luft und Klima sind durch die geplante FNP-Änderung sind zum derzeitigen Planungsstand nicht erkennbar.

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Anlagen

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