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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0028/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt:

a. die Einleitung einer Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB sowie die Aufstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes

    (ISEK) für den Teilbereich des Stadtteils Klein Hehlen „Quartier zwischen Bahntrasse, Vorwerker Bach, Petersburgstraße/Bremer Weg und

     Aller“.

b. die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gemäß Anlage 1.

 

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Sachverhalt:

Der Bund unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer jährlichen Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Nach Ziff. 7.1.2.2 der R-StBauF ist die Anmeldung eines Gebietes zur Förderung zu begründen durch den Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) entsprechend § 141 BauGB und die Vorlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).

Mit der Vorbereitenden Untersuchung werden Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen, denkmalrechtlichen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge dargestellt. Darüber hinaus enthält sie Aussagen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und soll sich auch auf die nachteiligen Auswirkungen in den persönlichen Lebensumständen der von der Sanierung Betroffenen erstrecken.

Damit ggf. für das Untersuchungsgebiet oder Teile dessen ein Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm gestellt werden kann, ist die Vorbereitende Untersuchung (VU) um ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu ergänzen. Die Unterlagen können zugleich als Grundlagen für andere Fördermöglichkeiten oder auch weitergehende Planungen dienen.

Um die Vorbereitenden Untersuchungen durchführen zu können ist ein Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 BauGB erforderlich, der ortsüblich bekanntzumachen ist. Mit der Durchführung werden den Betroffenen sowie den Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 137 und 139 BauGB umfangreiche Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig besteht eine Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der Betroffenen im Untersuchungsgebiet. Auf diese ist mit der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses hinzuweisen.

Für die Vorbereitende Untersuchung und das ISEK ist das Untersuchungsgebiet per Ratsbeschluss festzulegen. Das zu untersuchende Gebiet wird im Süden von der Aller begrenzt, im Westen durch den Vorwerker Bach, im Norden durch die Petersburgstraße und den Bremer Weg sowie im Osten durch die Bahntrasse. Es gilt die auf dem Plan dargestellte Abgrenzung (Anl. 1).

Mit der Erarbeitung der VU und des ISEK soll nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ein erfahrenes Planungsbüro entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuches und der geltenden Städtebauförderungsrichtlinie beauftragt werden.

Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen und auch das ISEK werden vom Rat zu beschließen sein und sind Basis für die Entscheidungen zum weiteren Vorgehen.

Der Stadtteil Klein Hehlen ist durch große Grundstücke und durch eine überwiegende Bebauung mit Einfamilienhäusern eher dörflich geprägt. Der Stadtteil wird östlich durch die Bahnstrecke abgegrenzt und ist von grünen Erholungsbereichen durchzogen. Im südlichen Bereich begrenzt die Aller den Stadtteil und er wird durch den Gewässerlauf des Vorwerker Bachs geprägt. Im Untersuchungsgebiet liegt inmitten der dörflich geprägten Wohnbebauung ein gewerbliches Areal, welches sich über ca. 7,5 ha erstreckt.

Die gewerblichen Areale unterliegen z.T. bereits Veränderungen oder leiden unter Standortnachteilen und konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die umgebenden Wohnquartiere sind teilweise historisch gewachsen und ein typisches Zeugnis des Wohnungsbaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dieser, durch die Hubergroup genutzte, Produktionsstandort soll innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden. Die angrenzenden wohnbaulich geprägten Bereiche unterliegen ebenfalls einem zeitlichen Wandel durch veränderte Nutzungsansprüche und geänderten Randbedingungen.

Ziel ist es daher, mittels Bewertung der stadtstrukturellen, städtebaulichen, sozialen, freiraumplanerischen, verkehrlichen und klimatischen Einflüsse im Untersuchungsbereich ausreichend Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, um analytisch die städtebaulichen Missstände sowie die Entwicklungspotenziale aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf der Untersuchung des Betriebsgeländes der Hubergroup Deutschland GmbH liegen. Grundsätzlich ist eine gemischte Nutzung mit einem Schwerpunkt des Wohnens beabsichtigt. Insgesamt besteht in diesem Teil Klein Hehlens ein erhebliches Entwicklungspotenzial von dem auch Impulse für die städtische Entwicklung insgesamt generiert werden sollen.

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Celle vor, die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB sowie die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte für das Untersuchungsgebiet im Ortsteil Klein Hehlen zu beschließen und das Gebiet hierfür wie vorgeschlagen abzugrenzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 

 (ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt 511100/ Räumliche Planung

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

Verbindliche          Bauleitplanung  

  80.000 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

 - 80.000 € 

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

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Anlagen

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