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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0330/24

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Blumlage/Altstadt

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:   Blumenlage – Altstadt

Entfernung zum Stadtzentrum:  rd. 0,9 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:   rd. 0,4 ha

Geplante Nutzung:    Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

 

An der 77er Straße im räumlichen Zusammenhang mit dem Neubau der Katholischen Grundschule besteht der Bedarf an einer Hol- und Bringzone, welche außerhalb der Hol- und Bringzeiten als Kurzzeitparkplatz genutzt werden kann. Das große Einzugsgebiet der Katholischen Grundschule bringt ein erhöhtes Aufkommen an Hol- und Bringverkehren mit sich, um diesem Rechnung zu tragen und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines solchen Bereichs in der Nähe erforderlich.

 

Die hierfür vorgesehene Fläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 113 der Stadt Celle „Gelände der Heidekaserne“ und des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gelände nördlich des Blumläger Friedhofes“. Der Bebauungsplan Nr. 113 setzt für die Fläche „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest und der Bebauungsplan Nr. 54 „öffentliche Grünfläche“ und Straßenverkehrsfläche. Da die Einrichtung eines Parkplatzes auf eine Grünfläche nicht zulässig ist, ist die Aufstellung eine Bebauungsplanes mit Festsetzung einer Sonderverkehrsfläche notwendig.

 

Eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung hat gezeigt, dass von der Planung keine besonders geschützten Tier- oder Pflanzenarten betroffen sind, auch befinden sich hier keine gesetzlich geschützten Biotope. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 2.331 qm, damit liegt auch die Grundfläche bei weniger als 20.000 qm. Daher erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 „Sonderverkehrsfläche an der 77er Straße“ der Stadt Celle gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 26.09.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 27.09.2024 bis zum 30.10.2024 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.09.2024 bis zum 30.10.2024 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Die Anhörung des Ortsrates Blumlage/Altstadt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, wurden Festsetzungen wie der Erhalt von Bäumen erarbeitet.

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Anlagen

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