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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0001/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altstadt/Blumlage

Neuenhäusen

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Celle hat in seinen Sitzungen am 10.02.2022 und am 31.03.2022 die letzten Änderungen der Sanierungssatzungen für die Altstadt und die Allerinsel beschlossen. Darin wurde die Sanierungszeit jeweils auf den 31.12.2027 festgesetzt. Beide Beschlüsse wurden dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mitgeteilt. Nachfolgend werden für beide Sanierungsgebiete der jeweilige Sachstand als Abschlusskonzept dargestellt.

 

Sanierungsgebiet Allerinsel

Mit den Einzelmaßnahmen Sanierung der Hafenstraße, des Schützenplatzes, der Theo-Wilkens-Halle und des Neubaus des Schützenmuseums wurden bereits wesentliche städtische Baumaßnahmen beendet. Die beschlossenen Sanierungsziele konnten damit erreicht werden. Die noch ausstehenden Maßnahmen sind im Hinblick auf die nach Abschluss der Sanierung anstehende, zeitnah einzureichende Schlussrechnung der Fördermittel wie folgt eingeplant:

 

Maßnahmen Allerinsel bis zum 31.12.2027

1. Planung Allerauenrandweg (2025)

2. Endausbau der Straßen um den Hafen (2025/2026)

3. Abriss der Gebäude „Hafenstraße 28“ (2025)

4. Förderung der Kindertagesstätte im Gebäude der Allerland GmbH (2025)

5. Vermarktung der Grundstücke nördlich der Hafenstraße (2025/2026)

6. Entsorgung des Erdaushubes aus der Maßnahme „Sanierung Schützenplatz“ (2025)

7. Festsetzung der Ausgleichsbeträge (2027)

 

Sanierungsgebiet Altstadt Celle

Neben den noch laufenden und noch abzurechnenden 11 privaten Maßnahmen wurden im Hinblick auf die nach Abschluss der Sanierung anstehende, zeitnah einzureichende Schlussrechnung mit dem Fördergeber die noch verbleibenden Maßnahmen wie folgt eingeplant:

 

Maßnahmen Altstadt bis zum 31.12.2027

1. Förderung privater Maßnahmen (Maßnahmen müssen bis 2027 beendet und abgerechnet sein !)

2. Sanierung der Stadtbibliothek (bis 2027)

3. Vermarktung des Grundstückes Bergstraße 25 a (laufend)

4. Festsetzung der Ausgleichsbeträge (2027); in 2025 erfolgt das Angebot an die Eigentümer, die Ausgleichsbeträge vorzeitig abzulösen.

 

Der Rat nimmt die Sachstände zur Kenntnis.

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