Beschlussvorlage - BV/0058/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Weihnachtsmarktsatzung und Satzung über die Gebührenerhebung auf dem Celler Weihnachtsmarkt (Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Tourismus und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Anhörung
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18.03.2025
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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19.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat am 23.03.2023 die aktuelle Fassung der Weihnachtsmarktsatzung und der Satzung über die Gebühren auf dem Celler Weihnachtsmarkt (Gebührensatzung) inkl. des Gebührentarifs beschlossen.
Im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2024 konnten erstmalig die Öffnungszeiten am Heilig Abend erprobt werden.
Die Öffnung am Heilig Abend wird den Beschickern zukünftig freigestellt, des Weiteren wird die Öffnungszeit am ersten Weihnachtsfeiertag auf 18:00 Uhr verkürzt, wobei eine freiwillige längere Öffnung von bis zu 3 Stunden möglich ist. Diese Anpassung wurde in enger Abstimmung mit den Weihnachtsmarktbeschickern formuliert und resultiert überwiegend aus der Besucherfrequenz der genannten Tage. § 3 soll daher wie folgt geändert werden:
§ 3 Weihnachtsmarkttage und Öffnungszeiten
- Die Verkaufszeiten des Weihnachtsmarktes werden wie folgt festgesetzt:
NEU: Eröffnung: Montag nach Totensonntag von 17:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag - Donnerstag: von 11:00 bis 20:00 Uhr
Freitag u. Samstag: von 11:00 bis 20:00 Uhr
Heiligabend: von 10:00 bis 14:00 Uhr
1. und 2. Weihnachtstag: von 12:00 bis 20:00 Uhr
1. Weihnachtstag: von 12:00 bis 18:00 Uhr
2. Weihnachtstag: von 12:00 bis 20:00 Uhr
Gastronomie darf Sonntag bis Donnerstag jeweils bis zu 2 Std. länger geöffnet haben, Freitag und Samstag bis zu 3 Std. länger geöffnet haben.
Diese Öffnungszeiten können situativ wie folgt verlängert werden:
Sonntag bis Donnerstag: je 2 Stunden länger
Freitag und Samstag: je 3 Stunden länger
Dies gilt auch für den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag.
Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, ist es den Marktbeschickern freigestellt zu öffnen.
Heiligabend ist es den Marktbeschickern freigestellt zu öffnen.
Neben dem § 3 werden redaktionelle Anpassungen der §§
8, 10 und 14 eingebaut, die dem besseren Verständnis dienen sollen:
§ 8 Anforderungen an die Geschäftseinrichtung
- Die Marktbeschicker, die Speisen und/oder Getränke zum Verzehr anbietet, haben mindestens zwei Abfallbehälter zu stellen. Abfallbehälter sind mit Holz zu verkleiden.
§ 10 Reinhaltung der Marktplätze; Verkehrssicherheit
(2) Die Marktbeschicker sind dazu verpflichtet,
- ihren Standplatz und die angrenzenden Gangflächen bis zur Gangmitte und Nebenflächen ihres Standes während der Öffnungszeiten sowie vor Verlassen des Marktplatzes zu reinigen und die Abfallbehälter stets nutz- und befüllbar zu halten und die fachgerechte Beseitigung von Abfällen der Müllbehältnisse vorzunehmen, insbesondere die Beseitigung von Abfällen in Müllbehältnisse vorzunehmen,
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 5 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 3 ohne Absprache mit der Marktaufsicht die Bestimmungen über die Öffnungszeiten nicht einhält. Die bei der Platzverteilung zugewiesenen Plätze sind an allen Tagen zu beschicken. Die Stände und Geschäfte müssen sich während der gesamten Öffnungszeiten verkaufsbereit präsentieren. Verstößt der Teilnehmer hiergegen, hat er dem Veranstalter für jede angefangene Stunde der früheren Öffnung, Nichtöffnung oder auch Schließung des Standes eine Vertragsstrafe von 100,00 € netto zu zahlen.
In der Anlage zur Satzung über die Gebührenerhebung auf dem Celler Weihnachtsmarkt haben sich die in der Anlage 2 dargestellten redaktionellen Änderungen ergeben, die lediglich einem besseren Verständnis dienen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,2 kB
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