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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0228/24-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Eine Kombination aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren ist für verschiedene erlaubnispflichtige Sachverhalte (z.B. Baumateriallager, Aufstellung von Tischen u. Stühlen für die Außengastronomie, Veranstaltungen, Warenauslagen, Infostände) zu entrichten. Für den Bereich der Altstadt wurden für Erlaubnisse mit einer Gültigkeit innerhalb des Jahres 2024 insgesamt Sondernutzungsgebühren in Höhe von ca. 61.800,- € sowie Verwaltungsgebühren i.H.v. ca. 13.000,- € eingenommen.

 

Der Verwaltungsaufwand ergibt sich primär aus den Personalkosten. Sondernutzungen verschiedener Art werden anteilig von mehreren Kolleginnen und Kollegen der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet, wobei der Schwerpunkt auf zwei Personen liegt. Für diese sind 2024 im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Sondernutzungen für das gesamte Stadtgebiet Kosten i.H.v. ca. 53.000 € angefallen. Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Auslaufen der vollständigen Gebührenbefreiung für den Einzelhandel und die Gastronomie und den damit einhergehenden Prozessanpassungen und Erleichterungen für die Gewerbetreibenden (Verbesserung des Onlineantragsverfahrens, Einführung von Dauererlaubnissen, etc.) in 2024 temporär zusätzlicher Personalaufwand erforderlich war.

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Anlagen

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