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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0044/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Form. Die Verwaltung wird beauftragt, die definierten Lärmminderungsmaßnahen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.

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Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU müssen Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen und regelmäßig fortschreiben. Ziel dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe ist es, potentiell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Lärmaktionsplanung umfasst hierbei den Straßenverkehr. Die Aktionsplanung für den Schienenverkehr obliegt dem Eisenbahnbundesamt.

Durch den Straßenverkehr sind rund 5,5% der Bewohner Celles im Tagesmittel gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln > 65 dB(A) ausgesetzt. In den Nachtstunden sind es rund 6% der Einwohner (>55 dB(A). Die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung wurden durch den beauftragten Fachgutachter Lärmkontor GmbH im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und technische Dienste vorgestellt. Anschließend wurde der Fortschreibungsentwurf vom 02.12.2024 bis zum 03.01.2025 während der Dienstzeiten öffentlich im Neuen Rathaus ausgelegt bzw. war online einsehbar. Eingaben hierzu hat es im Auslegungszeitraum nicht gegeben, so dass der Entwurf (siehe Anlagen) nunmehr zum Beschluss vorgelegt wird.

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