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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0091/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat bestätigt die per Wahl vom 16.05.2024 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (hannIT).

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

Jörg Gilgen, Kerstin Möller, Markus Dietzschold, Nadine Knochenhauer, Martina Fachmann, Melanie Jung

Folgende Ersatzmitglieder werden bestätigt:

Roland Krause, Ilona Strehl, Marion Brandes

 

  1. Der Rat beschließt die anliegende 8. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR.

 

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Sachverhalt:

Zu 1.

Nach den gemäß § 4 Abs. 6 der Anstaltssatzung der hannIT anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei hannIT am 16. Mai 2024 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.

 


Entsprechend der Regelung in der Satzung der hannIT sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der hannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei

der hannIT Beschäftigte Mitglied des Verwaltungsrates sein.

 

Zu 2.

Durch Anpassung der Jahresabschlussanforderung um den Verweis auf die KomAnstVO entfällt das Erfordernis der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für hannIT, solange die Einordnung gem. HGB als große Kapitalgesellschaft noch nicht erfolgt.

 

Die gemeinsame kommunale Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR ist inzwischen auf 38 Träger angewachsen. Dieses Wachstum erfordert eine Anpassung der Satzung. Die derzeitige absolute Deckelung der Stimmanzahl bei 50 Stimmen verursacht durch das Umsatz- und Trägerwachstum der hannIT eine Verzerrung der Stimmanteile und soll daher auf eine relative Deckelung geändert werden, bei der der maximale Stimmrechtsanteil je Träger bei einer Stimme weniger als die Hälfte aller Stimmen liegt. Des Weiteren wird eine Sperrminorität eingeführt, so dass bei Gegenstimmen von mehr als 30% aller Stimmen ein Beschluss nicht gefasst werden kann.

 

 

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Anlagen

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