Beschlussvorlage - BV/0333/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Celle "Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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13.03.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Celle „Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Inhalt der Planung: Aufhebung des Bebauungsplans
Lage des Plangebietes: Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,8 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 5,7 ha
Der Bebauungsplan wurde zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zur Verbesserung der verkehrlichen Belange aufgestellt. Durch sollte eine neue Rechtsgrundlage für die Erschließung, den Aufbau und die Nutzung in diesem Stadtgebietsteil geschaffen werden. Zur Umsetzung des Planungskonzeptes wäre der Abbruch von ca. 90 Altwohnungen entlang der Harburger Straße, der Sackgasse, der Münzstraße sowie des Tribunalgartens erforderlich. In erster Linie hätte die Verbreiterung der Harburger Straße den Abbruch dieser Bebauung erforderlich gemacht.
Für den Bereich südlich der Münzstraße wurde in der Zwischenzeit der Bebauungsplan Nr. 39 (1.Teil) „Westliche Münzstrasse“ aufgestellt, der den Ursprungsplan in Teilen überlagert. Bereits zu diesem Zeitpunkt (Ende 1993) war abzusehen, dass die Verbreiterung der Harburger Straße nicht kommen wird. Die Realisierung der Planungskonzeption ist inzwischen überholt und wird in absehbarer Zeit nicht mehr verfolgt.
Ziel dieses Aufhebungsverfahrens ist es, die Ablösung des überholten Planungskonzeptes zu erreichen und in die Zulassungsvoraussetzungen des unbeplanten Innenbereiches nach § 34 BauGB zu überführen. Dadurch werden in Anbetracht der tatsächlichen Verhältnisse städtebauliche Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten eröffnet ohne die Eigenart der näheren Umgebung zu verändern. Die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 39 (1.Teil) der Stadt Celle „Westliche Münzstraße“ bleibt von der Aufhebung des gegenständlichen Bebauungsplans unberührt.
Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Verlauf des Bauleitplanverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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