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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0053/25-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Antrag AN/0053/25 wird abgelehnt. Damit ist dieser inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

Der o. g. Antrag hat eine Verbesserung der Verkehrssituation bei der Abfahrt von der B 3 auf die B 214 bei Altencelle zum Inhalt. Hier kommt es zeitweise zu Rückstaus am Ende der B 3 vor der Auffahrt auf die B 214. Die Verwaltung hat hierzu folgende Stellungnahme des zuständigen Baulastträgers, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bekommen:

"Es ist uns bekannt, dass es an der Abfahrt der B 3 auf die B 214 häufiger zu Rückstaus kommt. Über den Werktag betrachtet, kommt es aber entgegen der Aussagen in den beiden Anträgen eben nicht zu allen Tageszeiten zu diesen Rückstausituationen. Die B3 OU Celle ist als Verbindung im Streckennetz für den Lkw- und Kfz-Verkehr attraktiv und wird daher vielfach genutzt. Dabei entlastet sie in diesem Gebiet auch das städtische Straßennetz. Wenn eine mit gleichmäßiger Geschwindigkeit befahrbare Strecke (Kraftfahrtstraße, wenig Knotenpunkte, anbaufrei etc.) an einer Strecke endet, die noch verschiedenste Funktionen im Netz erfüllt (Mischverkehre, viele Knotenpunkte, Erschließungsfunktionen, Ziel-/Quellverkehre etc.), ändert sich das Geschwindigkeitsniveau. Es kommen also von der B3 Fahrzeuge am Knotenpunkt flüssig angefahren, die sich dann in den vorhandenen Verkehrsfluss der B214 eingliedern müssen. Es ist also zu vermuten, dass selbst wenn an der Abfahrt die Verkehre schneller auf die B214 abfahren könnten, es dann trotzdem, evtl. an den nachfolgenden Knoten (LSA gesteuert), zu vergleichbaren Rückstausituationen kommen wird. Grundsätzlich entnehme ich den Anträgen eine verständliche Unzufriedenheit bzgl. der Bestandsituation, welche sich ja aber in einen absehbarem Zeitraum, wenn auch Jahre, ändern wird. Zur Wahrheit gehört aber auch, das auch ein „geringfügiger“ Um-/Ausbau des Knotenpunktes, wie hier vorgeschlagen, nur mit einem Planänderungsbeschluss realisierbar ist. Bei Betrachtung des zeitlichen Aufwandes für alle Planungsphasen, des erforderlichen Rechtsverfahrens sowie anschließender baulicher Umsetzung erscheint dann die Fertigstellung des nächsten Teilstückes der OU Celle aber näher. Sobald der Mittelteil dann für den Verkehr freigegeben ist, wird der überregionale Verkehr auch den nächsten Abschnitt befahren und diese Verkehre den Anschlussbereich und auch die B214 sowie das nachfolgende Netz entlasten."

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Anlagen

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