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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0118/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Zur Kenntnisnahme an alle Ortsräte der Stadt Celle.

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt, unter der Voraussetzung eines positiven Zuwendungsbescheids, die Schaffung einer neuen, befristeten Personalstelle in Vollzeit zur erstmaligen Einführung eines Klimafolgenanpassungsmanagements in der Verwaltung der Stadt Celle.

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Sachverhalt:

Die ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) hat kurzfristig einen erneuten

ANK-DAS-Förderaufruf „Klimafolgenanpassung“ veröffentlicht. Innerhalb der gesetzten Frist vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 ist die Antragsstellung nach dem Windhundprinzip möglich.

 

Förderfähig  ist in diesem Förderaufruf die Schaffung einer befristeten Personalstelle in Vollzeit über die Dauer von 2 Jahren sowie die Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzepts. Zusätzlich sind externe Beratungsleistungen sowie Werbeveranstaltungen inklusive Printmedien förderfähig.

 

Die Förderhöhe für finanzschwache Kommunen beträgt 90 Prozent bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 225.000 €.

 

Es wird für die Dauer von 2 Jahren eine befristete neue Stelle Klimafolgenanpassungsmanager bzw. Klimafolgenanpassungsmanagerin in der Stabsstelle 71 – Klimaschutz eingerichtet. Die Vergütung erfolgt nach TVÖD in der EG 11 mit der Erfahrungsstufe 1. Die Stelle ist im Rahmen des Haushalts 2026 im Stellenplan neu einzurichten. Es werden der Stadt Celle im Rahmen der Projektlaufzeit von 2 Jahren vorrausichtlich Personalkosten in Höhe von ca. 144.000 € entstehen.

 

Die Hauptaufgabe ist die Einrichtung und Verankerung eines Klimafolgenanpassungs-managements in der Verwaltung der Stadt Celle. Hierfür ist durch die neu geschaffene Personalstelle ein entsprechendes Klimafolgenanpassungskonzept inkl. Maßnahmenkatalog mit einem externen Planungsbüro zu erstellen. Die Kosten für die Erstellung des Konzepts werden auf ca. 125.000 € geschätzt.

 

Sowohl die Personalkosten, wie auch die Kosten für die Konzepterstellung können mit einer Förderquote von 90 Prozent bis zu einer maximalen Förderung in Höhe von 225.000 € gefördert werden.

 

Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einrichtung eines weiteren Büroarbeitsplatzes sowie durch Fort- und Weiterbildungsreisen, dem Bewerben und Abhalten von Informationsveranstaltungen sowie weiterer Öffentlichkeitsarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

  1. Personalkosten:

Geschätzte Personalkosten Arbeitgeberbrutto: ca. 144.000,00 €.

Fördersumme bei 90 Prozent Förderquote: 129.600,00 €

Verbleibender Eigenanteil: 14.400,00 €

 

  1. Kosten Konzepterstellung:

Geschätzte Kosten Konzepterstellung: ca. 125.000,00 €.

Fördersumme bei 90 Prozent Förderquote: 112.500,00 €

Verbleibender Eigenanteil: 12.500,00 €

 

 

Für eine gesicherte Finanzierung der Projektlaufzeit sollten in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 jeweils insgesamt 80.000 € pro Jahr für die Konzepterstellung sowie weitere Umfeldmaßnahmen (u.a. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) zur Verfügung gestellt werden. Nicht beanspruchte Finanzmittel werden nach dem Ende der Projektlaufzeit wieder in den Gesamthaushalt der Stadt Celle zurück gegeben.

 

Insgesamt wird  auf Basis der Kostenschätzungen die maximal mögliche Fördersumme in der Projektlaufzeit von 2 Jahren voraussichtlich um rund 60.000 € überschritten werden. Diese Kosten verbleiben insgesamt bei der Stadt Celle und können nicht gefördert werden.

 

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Auswirkungen für Integration:

Durch die Einführung eines Klimafolgenanpassungsmanagements sind keine negativen Auswirkungen auf die bereits vorhandenen Aktivitäten zu erwarten.

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Klimaauswirkungen:

Es sind keine negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Aktivitäten im lokalen Klimaschutz der Stadt Celle zu erwarten.

 

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