Mitteilungsvorlage - MV/0116/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlandung der Lachtemündung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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05.06.2025
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Sachverhalt:
Aus der Politik kam der Hinweis auf, dass die Mündung der Lachte zunehmend verlanden würde. Es wird die Fragen gestellt, ob der Abfluss noch gewährleistet ist und ob der Bewuchs im Bereich des Brückenbauwerks zu einer Veränderung des Gewässerlaufes führt?
Antwort:
Mündungsbereiche in ein Hauptgewässer sind grundsätzlich anfällig für Sedimentansammlungen.
Zuständig für die Gewässerunterhaltung im Mündungsbereich der Lachte ist der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Nach dem Hochwasser 2023/2024 fand eine gemeinsame Begehung der Mittelaller mit dem NLWKN, dem städtischen Hochwasserschutz und der Unteren Wasserbehörde (UWB) der Stadt Celle statt, in der auch die Mündungsbereiche der Lachte begutachtet wurden. Es wurden verschiedene Punkte festgelegt, die anschließend im Auftrag des NLWKN vermessen wurden. Die Vermessung des Mündungsbereiches der Lachte hat ergeben, dass es beim letzten Hochwasser 2023/2024 zu einem Sandabtrag im Mündungsbereich gekommen ist. Demnach wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Lachte einen ausreichenden Wasserabfluss aufweist, sodass keine erhöhte Gefahr besteht, dass der Querschnitt vollständig versandet. Insbesondere bei einem Lachtehochwasser, das nicht zwangsläufig zeitgleich mit einem Allerhochwasser auftritt, wird sich die Sedimentanlandung weiter in den Allerquerschnitt verlagern und von dort durch die Allerströmung abtransportiert.
Im Bereich des Brückenbauwerkes ist ein zunehmender Bewuchs zu beobachten. Da sich eine Verlagerung des Gewässerbetts nachteilig auf die Standfestigkeit der Brücke auswirken könnte, erfolgt eine regelmäßige Begutachtung in der jährlich stattfindenden Gewässerschau durch den Unterhaltungsverband Lachte. Darüber hinaus wird der Bereich auch durch die UWB zusammen mit Fachdienst Grünbetrieb begutachtet, da die Stadt Celle Eigentümer der angrenzenden Flächen ist. Bisher wurde jedoch auch hier noch kein Handlungsbedarf festgestellt.
Der Mündungsbereich der Lachte befindet sich zudem im Naturschutzgebiet Obere Allerniederung und im FFH-Gebiet Aller (mit Barnbruch) und besitzt dadurch einen erhöhten Schutzstatus. Gehölzpflegemaßnahmen sind deshalb im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
