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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0145/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach § 119 NKomVG die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umrüstung des Neuen Rathauses auf LED-Beleuchtung (111200.7871198) in Höhe von 348.000 €.

 

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Sachverhalt:

 

Für die Umrüstung der Beleuchtung im Neuen Rathaus wurden bisher 710.000 € an Haushaltsmitteln eingeplant. Auf Grundlage der damals verfügbaren Grobkostenschätzung wurde dieser Betrag als ausreichend eingeschätzt.

 

Im weiteren Projektverlauf wurde eine detailliertere Kostenberechnung erstellt. Diese beziffert die Gesamtkosten der Maßnahme mit 1.555.000 €. Die deutliche Kostensteigerung ergibt sich  im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

1. Die vorliegende, neue Kostenberechnung basiert auf einer detaillierteren technischen Planung, die gegenüber der früheren Planung präziserer Mengenansätze und Ausstattungsdetails enthält.

 

2. Seit der ursprünglichen Planung sind erhebliche Preissteigerungen bei Material- und Bauleistungen zu verzeichnen, insbesondere im Bereich Elektrotechnik.

 

3. Im Zuge der aktualisierten Planung wurden zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Betriebssicherheit berücksichtigt, die im ursprünglichen Ansatz noch nicht enthalten waren.

 

All diese Faktoren führen zu einer Erhöhung der Gesamtkosten um 845.000 €. Da 497.000 € über Fördermittel gedeckt werden, müssen 348.000 € über die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2026 gedeckt werden. Um auf diese bereits jetzt zugreifen zu können, wird die beantragte Verpflichtungsermächtigung benötigt.

 

Die Deckung erfolgt über das Produktkonto für den Hochwasserschutz Aller und Fuhse (552100.7872089). Die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen werden für diese Maßnahme nicht mehr benötigt.

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